Konsequenzen des Abbruchs der Verhandlungen mit der EU
Der Bundesrat bricht die Verhandlungen über das Rahmenabkommen ab. Dies hat weitreichende Folgen. So werden vielen bestehende Verträgt nicht aktualisiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz bricht die Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU ab.
- Dies führt zu Unsicherheiten, unter anderem über die Teilnahme am Binnenmarkt.
- Die Aktualisierung bestehender Abkommen ist ebenfalls fraglich.
Das Ausbleiben eines Rahmenvertrags zwischen der Schweiz und der EU hat laut Bundesrat Konsequenzen in mehreren Politikbereichen. Eine Übersicht zu den absehbaren oder bereits eingetretenen Folgen aus einem 35-seitigen Regierungsbericht:
NEUE MARKTZUGANGSABKOMMEN
Die EU wollte seit 2008 ohne Rahmenabkommen keine neuen Marktzugangsabkommen mit der Schweiz mehr abschliessen. Blockiert sind aktuell insbesondere die geplanten Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit sowie beim Holzhandel.
BESTEHENDE ABKOMMEN
Die EU-Kommission erklärte 2018, dass sie nicht mehr bereit ist, bestehende Marktzugangsabkommen zu aktualisieren. Ausser sie hat selber ein überwiegendes Eigeninteresse daran.
So ist insbesondere eine Aktualisierung des Medizinproduktekapitels blockiert. Ebenfalls blockiert ist die Aktualisierung mehrerer Anhänge des Landwirtschaftsabkommens, darunter der Veterinäranhang. Dies dürfte mittelfristig zu technischen Handelshemmnissen wie einer Wiedereinführung von Zeugnissen und Grenzkontrollen führen.
Die bilateralen Luft- und Landverkehrsabkommen werden dagegen mit Ausnahmen vorläufig weiterhin aktualisiert.
POLITISCHE VERKNÜPFUNGEN
Die EU macht rein politische Verknüpfungen verschiedener Dossiers. Beim geplanten Rahmenabkommen war dies insbesondere zu den Verhandlungen im Bereich öffentliche Gesundheit, zur Börsenäquivalenz sowie zur Schweizer Beteiligung an den EU-Programmen im Bereich Forschung, Bildung und Kultur der Fall.
Zudem wurde jüngst die Schweizer Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm zusätzlich an eine Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags der Kohäsionsmilliarde geknüpft.
UNSICHERHEIT
Eine Auswirkung des Nichtabschlusses des Abkommens ist die Unsicherheit über die künftigen Bedingungen einer Schweizer Teilnahme am EU-Binnenmarkt und einer Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in wichtigen Kooperationsbereichen.
Im schlimmsten Fall droht das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU mittel- und langfristig auf eine Freihandelsbeziehung zurückzufallen. Dies dürfte die Standortattraktivität der Schweiz schmälern und die Investitionstätigkeit in der Schweiz bremsen.
AUFFANGMASSNAHMEN
Der Bundesrat begann zur Abfederung der negativen Konsequenzen Auffangmassnahmen zu planen und umzusetzen. 2019 aktivierte der Bundesrat die Verordnung zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur. Diese stellt den Handel von Schweizer Aktien an der Schweizer Börse durch EU-Händler vorerst sicher.
Im Bereich Strom will die Regierung die Netzstabilität sichern, etwa über Vereinbarungen zwischen der Schweizer Netzbetreiberin Swissgrid und europäischen Partnern. Für das Forschungsprogramm Horizon Europe und den Bildungsaustausch Erasmus sind ebenfalls Szenarien in Vorbereitung.