Das Transparenzpaket des Bundesrats von Freitag diktiert wichtige Schritte für den Tierschutz und den Import von Konsumgütern.
Pelz- und Konsumgüter
Neue Bedingungen für den Import von Pelz- und Konsumgütern sollen für mehr Tierwohl sorgen und die Konsumenten schützen. (Symbolbild) - keystone

Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst den Vorschlag des Bundesrats, den Import von tierquälerisch produzierten Pelzen zu verbieten. Das Pelz-Importverbot solle aber nicht nur an der Grenze, sondern auch in den Läden kontrolliert werden.

Der Vorschlag des Bundesrats gehört zum sogenannten «Transparenzpaket», zu dem am Freitag die Vernehmlassung zu Ende ging. Dieses Paket umfasst sieben Vorlagen, in denen es unter anderem um verbotene Produktionsmethoden, um Angaben zum Herkunftsland und um die Übernahme der EU-Weinverordnung geht.

Deklarationspflicht für verbotene Methoden

Der Konsumentenschutz unterstützt das Vorhaben, dass tierquälerische Produktionsmethoden in Zukunft deklariert werden sollen, wie die Stiftung in einem Communiqué mitteilte. Importiertes Fleisch, das mit Methoden produziert wurde, welche in der Schweiz verboten sind, soll künftig gekennzeichnet werden.

Der Verband des Detailhandels, die Swiss Retail Federation, befürchtet dagegen, dass die Ausweitung der Deklarationspraxis mit einem massiven Mehraufwand verbunden sei und kaum Mehrwert biete.

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