Der Bund hat entschieden, Massnahmen durchzusetzen, um nächstes Jahr die Steigung der Gesundheitskosten einzudämmen.
Massentierhaltungsinitiative Alain Berset
Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesundheitskosten drohen zu steigen, deshalb will der Bund Massnahmen ergreifen.
  • So sollen auch Rechnungen für Versicherte verständlicher gestaltet werden.
  • Im ambulanten Bereich werden Pauschalen gefordert.
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Auf Anfang nächsten Jahres treten weitere Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten in Kraft. Dies hat der Bundesrat entschieden. Unter anderem müssen Rechnungen für Versicherte verständlicher gestaltet werden und im ambulanten Bereich werden Pauschalen gefördert.

Die Landesregierung setzte am Mittwoch mehrere Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gibt es damit einen Experimentierartikel: In Pilotprojekten können Akteure des Gesundheitswesens neue Modelle für tiefere Kosten ausprobieren. Dabei geht es beispielsweise um Einschränkungen bei der Wahl der Leistungserbringer.

Festsetzung von Tarifen soll erleichtert werden

Neu müssen zudem Versicherer und Leistungserbringer gewisse Daten kostenlos an die Behörden weitergeben. Dies soll laut Communiqué etwa die Festsetzung von Tarifen erleichtern.

Das Parlament hatte einen Teil des Kostendämpfungspakets des Bundesrats in der Frühjahrssession 2021 verabschiedet. Bereits Anfang des laufenden Jahres traten erste Massnahmen in Kraft. Mit den Verordnungsänderungen wird nun der Rest des sogenannten «Pakets 1a» umgesetzt.

Ein weiterer Teil es ersten Kostendämpfungspakets wurde in der Herbstsession von den eidgenössischen Räten gutgeheissen. Ein zweites Massnahmenpaket ist im Parlament hängig.

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