Coronavirus: Bundesrat erlaubt Gross-Events ab Oktober wieder
Der Bundesrat passt nach den Sommerferien die Corona-Regeln an. Ab Oktober sind Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen unter Auflagen wieder erlaubt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat erlaubt ab Anfang Oktober Grossveranstaltungen wieder.
- Für die Kantone und das Volk bedeutet dies mehr Eigenverantwortung denn je.
Der Bundesrat ist zurück aus den Sommerferien und lockert teilweise die Corona-Massnahmen. Hier die wichtigsten Punkte der Medienkonferenz in der Übersicht:
- Das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wird nur bis Ende September verlängert. Ab 1. Oktober sind somit Fussball- und Eishockeyspiele vor Publikum wieder möglich.
Allerdings nur unter strengen Bedingungen: Die Kantone müssen Schutzkonzepte bewilligen und dabei die epidemiologische Lage berücksichtigen. Wie genau solche Schutzkonzepte etwa im Sport- und Kulturbereich aussehen sollen, ist noch nicht klar.
- Weiter entschied der Bundesrat, dass ab 15. August eine Maskenpflicht in Flugzeugen gilt. Betroffen sind alle Flüge aus der Schweiz und in die Schweiz. Bereits seit dem 6. Juli gilt ein Obligatorium im gesamten öffentlichen Verkehr.
- Ebenfalls durchgewunken hat die Regierung ein Rettungspaket für den öffentlichen Verkehr. Dieser soll mit 700 Millionen Franken unterstützt werden. Die Vorlage geht nun ans Parlament.
Zur Pressekonferenz
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga eröffnet die Pressekonferenz mit den Worten: «Wir sind seit einigen Wochen in einer speziellen Situation: Wir freuen uns über die Lockerungen, aber jedes Mal, wenn die Ansteckungen steigen, bereitet das den Menschen Sorgen.» Die 60-Jährige erinnert daran, dass mit jeder Lockerung auch mehr Verantwortung entstehe – sowohl für den Bund, für die Kantone als auch für die Bevölkerung.
Der Bundesrat hat deshalb entschlossen, die 1000er Grenze bei Grossveransaltungen um einen Monat zu verlängern. Ursprünglich sollte das Verbot bereits Ende dieses Monats auslaufen, nun gilt es aber bis Ende September. Wichtig: Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen.
Gesundheitsminister Alain Berset betont daraufhin: Es brauche Eigenverantwortung – mehr denn je. Die genauen Bedingungen für die Zulassung von Gross-Events werde der Bund nun zusammen mit den Kantonen ausarbeiten.
Wenig später übernimmt Wirtschaftsminister Guy Parmelin das Wort. Er erklärt die einzelnen Änderungen der ALV-Verordnung. «Zurzeit haben wir 50'000 Arbeitslose mehr als letztes Jahr», so der 60-Jährige. In den vergangenen beiden Monaten seien die Zahlen aber stabil geblieben.
Der Bundesrat hat deshalb folgende Änderungen bei der Covid-19-Verordnung der Arbeitslosenversicherung (ALV) beschlossen:
- Die Verlängerung der Rahmenfristen von Versicherten um bis zu sechs Monate,
- die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden mit einem Arbeitsausfall über 85 Prozent zwischen dem 1. März und dem 31. August 2020 im Rahmen der Kurzarbeit,
- den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und -bildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind,
- sowie summarische Verfahren bei Kurzarbeit.