So will der Bundesrat die 13. AHV-Rente finanzieren
An der heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat auf zwei Varianten zur Deckung der Ausgaben der 13. AHV-Rente verständigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente ab 2026 auszahlen.
- Zur Finanzierung schlägt er eine Variante nur mit höheren Lohnbeiträgen vor.
- Eine zweite Variante kombiniert mehr Lohnbeiträge und eine höhere Mehrwertsteuer.
Ab 2026 soll die 13. AHV-Rente einmal im Jahr ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben belaufen sich 2026 auf 4,2 Milliarden Franken.
An der heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat entschieden, wie diese Mehrausgaben gedeckt werden sollen. Es wurden dazu zwei Varianten ausgearbeitet, welche Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider anschliessend den Medien präsentierte.
Bundesrat hat zwei Varianten ausgearbeitet
Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung der Lohnbeiträge vor. Eine zweite Variante würde die Lücke durch eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer schliessen.
Die Variante mit einer Erhöhung der Bundessteuer sei zwar theoretisch möglich, hätte aber einen grösseren Diskussionsbedarf zur Folge. Weil es jetzt aber schnell gehen müsse, habe man dies nicht in Betracht gezogen, so Bundesrätin Baume-Schneider.
So soll verhindert werden, dass sich die Finanzen der AHV innert Kürze verschlechtern. Zudem soll temporär der Bundesbeitrag reduziert werden, um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden.
Wer Ja sagte, bezahlt auch?
Auf eine entsprechende Frage stellte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider klar, dass es nicht um eine Retourkutsche gehe. Ein Journalist formulierte es so: «Meine Damen und Herren, Sie haben diese 13. AHV-Rente gewollt, jetzt rückt auch das Geld dazu raus»?
Es gebe wohl niemanden, der bei sich gedacht habe, die 13. AHV-Rente sei ein Geschenk, entgegnete Baum-Schneider. Man habe eine vollkommen ausgewogene Lösung gefunden, in zwei Varianten. Die eine lehne sich eher an die Argumente der Initianten an, die andere sei eine Mischform. Es sei im Sinne des Stimmvolks, jetzt auch schnell vorwärts zu machen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der 13. AHV-Rente habe man noch nichts festgelegt. Angedacht sei aber, dass diese wie ein 13. Monatslohn Ende Jahr ausbezahlt würde.