Lückenlose Förderung von erneuerbaren Energien ist unbestritten

Keystone-SDA
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Bern,

Die zuständige Ständeratskommission will die erneuerbaren Energien mit Investitionsbeiträgen fördern. Damit schliesst sie sich dem Nationalrat an.

Solarzellen
Arbeiter verlegen eine Solarzelle. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat kürzlich die Förderung von erneuerbaren Energien beschlossen.
  • Nun bekommt er Unterstützung von der zuständigen Ständeratskommission.
  • In der Herbstsession wird die Vorlage vom gesamten Rat beraten.

Wie der Nationalrat will auch die zuständige Ständeratskommission neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Sie will aber verstärkt bei der Winterstromproduktion ansetzen.

Grundsätzliche Opposition gegen die verstärkte Förderung der erneuerbaren Stromproduktion gibt es in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) nicht.

Sie stimmt der Vorlage mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Es handelt sich um eine Übergangslösung.

Diskussion dürfte noch dauern

Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die von Nationalrat Bastien Girod (Grüne/ZH) angestossene Vorlage möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.

Zwar hat der Bundesrat kürzlich ein grosses Reformprojekt präsentiert. Die Diskussion darüber dürfte aber bis in einem Jahr nicht abgeschlossen sein.

Deshalb sieht die Übergangslösung Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Für grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Die Urek-S will, dass solche Auktionen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch und erst ab einer Leistung von 150 Kilowatt möglich sein sollen.

Vorlage wird in der Herbstsession weiter beraten

Eine knappe Kommissionsmehrheit will weiter, dass neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens drei Megawatt von Investitionsbeiträgen von höchstens 60 Prozent der Kosten profitieren können. Der Nationalrat schlägt eine Schwelle von einem Megawatt vor.

Zudem will die Urek-S die einheimische Winterstromproduktion verstärkt fördern. Konkret sollen für Anlagen, die eine hohe Produktion im Winterhalbjahr aufweisen, die Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben werden können.

Die Vorlage wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.

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Christian Levrat
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