Maskenpflicht: Gewerkschaft fordert Gratis-Exemplare
Seit heute Montag gilt im ÖV Maskenpflicht. Um die zusätzliche finanzielle Belastung abzufedern, fordern die Gewerkschaften Gratis-Exemplare.
Das Wichtigste in Kürze
- Im öffentlichen Verkehr gilt seit heute Montag eine generelle Maskenpflicht.
- Die Gewerkschaft Unia findet es unfair, dass Arbeitnehmende diese bezahlen müssen.
- Deshalb brauche es die Verteilung von Gratis-Masken durch den Bund, sagt die Präsidentin.
Es gibt kein Wenn und Aber mehr: Seit dem heutigen 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine generelle Maskentragepflicht. Die meisten Pendler scheinen sich daran zu halten. Auch wenn die neue Regel ins Geld geht.
Zwar hat die Schweiz mittlerweile Millionen von Schutzmasken gelagert, dennoch sind die Preise wesentlich höher als in «normalen» Zeiten. Vielerorts kostet ein einzelner Mundschutz deutlich über einen Franken.
Einige Firmen stellen ihren Mitarbeitern zwar Masken zu Verfügung. Die meisten zeigen sich allerdings knausrig. Gerade für Pendler mit niedrigem Einkommen ist der regelmässige Maskenkauf deshalb eine finanzielle Belastung.
Für die Gewerkschaft Unia ist deshalb klar: Der Bund, der die Regel geschaffen hat, muss auch dafür aufkommen. Präsidentin Vania Alleva erklärt Nau.ch, dass sie sowohl den Bund, als auch die Kantone und Gemeinden in der Pflicht sehe.
Und für Büezer, die mit dem ÖV zur Arbeit müssen, seien auch die jeweiligen Arbeitgeber gefordert. An der Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds standen aber auch andere coronabezogene Probleme im Raum.
Gewerkschaft sieht Herausforderungen wegen Coronavirus
Auch abseits der Maskenfrage sehen die Gewerkschaften grosse Herausforderungen. «Die aktuelle Krise trifft Menschen mit niedrigem Einkommen besonders hart», sagt SGB-Chefökonom Daniel Lampart.
Gerade der Gastronomie- und Eventbereich leide nach wie vor stark. «Wir müssen schauen, dass diese Menschen wieder Kaufkraft gewinnen». Deshalb gelte es, Geld aus den Krankenkassen an die Einwohnerinnen und Einwohner auszuschütten.
Gleichzeitig müssten Angestellte im Tieflohnbereich in Kurzarbeit nicht nur 80, sondern 100 Prozent des Lohns erhalten. Hierzu schwebt Lampart eine Umverteilung von oben nach unten vor. Kader müssten halt auf einen gewissen Teil des Lohn verzichten, fordert er.