Mehr Geld für Kita-Hilfe im ordentlichen Recht

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Bern,

Eltern und Kantone sollen mehr Geld für die familienergänzende Kinderbetreuung erhalten als ursprünglich vorgesehen. Die Bildungskommission des Nationalrates (WBK-N) hat das geplante Gesetz nach Auswertung der Vernehmlassung entsprechend angepasst.

Mittagessen in einer Kita in Zürich: In die familienergänzende Kinderbetreuung sollen mehr Bundesmittel fliessen als ursprünglich vorgesehen. (Archivbild)
Mittagessen in einer Kita in Zürich: In die familienergänzende Kinderbetreuung sollen mehr Bundesmittel fliessen als ursprünglich vorgesehen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die derzeit geltende Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung soll mit der Vorlage frühestens ab 2025 in eine Dauerlösung überführt werden.

Die WBK-N will Eltern gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag mehr als ursprünglich vorgesehen entlasten. Sie sollen 20 statt 10 Prozent an ihre durchschnittlichen Kosten erhalten. Das dürfte gemäss Schätzungen der Kommission jährlich mit über 700 Millionen Franken zu Buche schlagen. Zudem sollen die Kantone jährlich 60 Millionen Franken erhalten, um die Frühforderung der Kinder weiterzuentwickeln.

In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf in der WBK-N mit 17 zu 7 bei einer Enthaltung. Eine Minderheit lehnt die Vorlage als Ganzes ab. Sie ist der Ansicht, dass diese Förderbereiche in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen und daher keine Unterstützung durch den Bund vorzusehen ist. Weitere Minderheiten verlangen weniger kostenintensive Programme.

Nun ist der Bundesrat wieder am Zug. Die WBK-N bittet ihn um eine Stellungnahme. Konkret soll das derzeitige Impulsprogramm in eine stetige Unterstützung überführt werden mit dem Ziel, national eine massgebliche Vergünstigung der Elternbeiträge und eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kantonen zu bewirken.

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