Selbstständigerwerbende Frauen im Mutterschaftsurlaub werden beim Bezug von Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) Militärdienstleistenden gleichgestellt. Als Zweitrat hat der Ständerat am Mittwoch eine entsprechende Motion angenommen.
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Frauen werden damit auch in Zukunft bei Mutterschaft von der Erwerbsersatzordnung nicht gleich hoch entschädigt wie Militärdienstleistende. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständigerwerbende Frauen im Mutterschaftsurlaub erhalten künftig eine Betriebszulage, wie sie heute schon Soldaten und Soldatinnen mit einem eigenen Geschäft bekommen.
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Die Zulage dient der Deckung von Betriebskosten der Unternehmen der jeweiligen Person während der Zeit der Abwesenheit.

Oppositionslos nahm die kleine Kammer eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti an. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss schon in der Wintersession 2019 stillschweigend zugestimmt. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Er muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen.

Abgelehnt hat der Ständerat dagegen eine Motion der früheren Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen zur Mutterschaftsversicherung. Er fällte seinen Entscheid auf die knappste mögliche Weise - mit Stichentscheid von Ratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL). Der Nationalrat hatte im März 2021 Ja gesagt zu dem Vorstoss.

Frauen werden damit auch in Zukunft bei Mutterschaft von der Erwerbsersatzordnung nicht gleich hoch entschädigt wie Militärdienstleistende. Die maximale Entschädigung bei Mutterschaft beträgt weiterhin 196 Franken pro Tag, während die EO bei Militärdienst bis zu 245 Franken am Tag entrichtet.

Der Bundesrat verwies in seiner ablehnenden Stellungnahme auf den Willen des Gesetzgebers bei der Unterscheidung. Diese sei politisch gewollt. Er wollte andere familienpolitische Projekte mit der EO - etwa für die Betreuung von Angehörigen - nicht mit den erwarteten Mehrkosten gefährden.

Eine Ungleichbehandlung sei nicht mehr zeitgemäss, sagte Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) hingegen im Namen einer knappen Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S).

Minderheitssprecher Hannes Germann (SVP/SH) wandte dagegen ein, man dürfe nicht Äpfel und Birnen vergleichen. Denn der Militärdienst sei eine Pflicht, die Mutterschaft nicht. Und er erfolge in der Regel weit vom Wohnort entfernt, so dass er mit Kinderbetreuung nicht vereinbar sei. Im Falle der Mutterschaft sei die Situation anders.

Germann warnte zudem vor den Kostenfolgen einer Annahme des Vorstosses für die EO. Diese seien problematisch, insbesondere, weil das Parlament etwa auch beim Vaterschaftsurlaub neue Leistungen beschlossen habe. Die Motion sei ein Fass ohne Boden und bringe die EO in Schräglage. «Wir laufen in eine völlige Defizitwirtschaft hinein», warnte auch Alex Kuprecht (SVP/SZ).

Anderer Meinung war Maya Graf (Grüne/BL). Eigentlich gehe es um eine Selbstverständichkeit. Dass sich Menschen für Kinder entschieden, sei nicht einfach «nice to have». Es gehe um eine grundlegende gesellschaftliche Aufgabe - gerade auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die Zukunft der Sozialwerke.

Ruedi Noser (FDP/ZH) kritisierte dagegen, in Wahrheit bedeute die Angleichung der Maximalbeträge eine Subvention der Arbeitgeber.

Die Motion Kiener Nellens ist vom Tisch.

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