Der Mieterverband (MV) wehrt sich gegen die von Hauseigentümern vorgeschlagene Revision des Mietrechts: Die Anpassungen schränkten die Rechte der Mietenden ein.
Mietrecht Mieterverband Mieten Referendum
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hat heute gegen die geplante Revision des Mietrechts geweibelt: Die Anpassungen schränkten die Rechte der Mietenden massiv ein. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mieterverband (MV) weibelt gegen die vom Bund geplante Revision des Mietrechts.
  • Die Mietrechtsrevision «Egloff» würde das Beschwerderecht der Mieter massiv einschränken.
  • Es geht um die Referenden gegen zwei vom Hauseigentümerverband vorgeschlagene Reformen.
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Mieterinnen und Vermieter streiten sich erneut über eine weitere geplante Anpassung des Mietrechts: Dies schon bevor feststeht, wann die Volksabstimmung über zwei eingereichte Referenden gegen Gesetzesanpassungen abstimmen wird.

Es geht um zwei parlamentarische Initiativen von Alt-Nationalrat und Hauseigentürmerverbands-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH). Diese zielen darauf ab, das Beschwerderecht gegen mutmasslich missbräuchliche Mietzinse einzuschränken. Die Vernehmlassungsfrist dazu lief am Mittwoch ab.

Anpassungen für mehr Transparenz?

Neu sollen Anfangsmietzinse nur noch angefochten werden können, wenn eine persönliche oder familiäre Notlage besteht. Dies zusätzlich zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt oder zur «erheblichen Erhöhung» gegenüber dem früheren Mietzins. Ausserdem sollen für die Festlegung der orts- und quartierüblichen Mietzinse nur noch drei ähnliche Vergleichsobjekte vorgelegt werden müssen. Bis dato mussten fünf Vergleichsobjekte herbeigezogen werden.

Der Hauseigentümerverband (HEV) erhofft sich von den Anpassungen bei der Orts- und Quartierüblichkeit mehr Transparenz: Bei Streitigkeiten könne die Zulässigkeit eines Mietzinses einfacher überprüft werden – überhöhte Mietzinsen könnten so einfach aufgedeckt werden.

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Denn die Beweispflicht liege je nach Konstellation bei der Mieter- oder der Vermieterseite. Es diene daher beiden Parteien, wenn der Nachweis des Vergleichsmietzinses vereinfacht werde.

Ausserdem werde mit der Vorlage klargestellt, in welchen Fällen ein Anfangsmietzins im Nachhinein kostenlos angefochten werden könnte: Und zwar dann, wenn Leute unter Druck stehen, einen Mietvertrag zu unterschreiben, weil sie keine andere zumutbare Wohnung finden. Damit liessen sich effektive Missbräuche verhindern. Denn so würden all jene nicht mehr geschützt, welche ohne Not das kostenlose staatliche Verfahren ausnutzen wollten.

Die SVP unterstützt diese Argumentation: Die nachträgliche Anfechtung stelle einen enormen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsrechte dar, schrieb die Partei. Der vereinfachte Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit wiederum diene den Mietern, den Vermieterinnen, den Schlichtungsbehörden und den Gerichten.

Perfider Plan der Immobilien-Lobby?

Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hingegen spricht von einem «Teil eines perfiden Plans der Immobilien-Lobby»: Diese versuchte, Kündigungen zu erleichtern und dann die Mieten noch stärker zu erhöhen.

Mit der Mietrechtsrevision «Egloff» würde es für Mieterinnen und Mieter massiv schwieriger, sich bei Mietbeginn gegen ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen zu wehren. Dieses Instrument sei für die Mieterseite von zentraler Bedeutung und dürfe nicht geschwächt werden.

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Die Vorschläge zur Revision stammen aus der Feder von Alt-Nationalrat und Hauseigentürmerverbands-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH). (Archivbild) - keystone

Die Änderungen bei der Orts- und Quartierüblichkeit sei eine «fatale Vereinfachung zu Gunsten der Vermieterschaft». Vermieterinnen und Vermieter könnten künftig die teuersten Wohnungen auf dem Markt als Vergleichsobjekte auswählen. Dadurch könnten die Mieten einfacher an die Marktmieten angepasst werden und das würde zu einer «gewaltigen Mietpreisspirale» führen.

Bereiten Ihnen die steigenden Mieten Sorgen?

Unterstützung erhält der MV von den Grünen: Die Vorlage stärke die Position der Vermieter und verschlechtere auf der anderen Seite den Schutz der Mieterinnen und Mieter erheblich. Ausserdem greife sie den Kern des Mieterschutzes in der Bundesverfassung an. Dieser garantiert, dass der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Mietwesen ergreifen muss.

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