Militärjustiz ermittelt wegen Amtsgeheimnisverletzung

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Bern,

Das sistierte Luftabwehrprojekt Bodluv sorgt weiter für Schlagzeilen. Die Militärjustiz hat eine Untersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eröffnet, nachdem sie neue Informationen erhalten hat.

Hans Stöckli (Präsident GPK-S), Claude Janiak (Präsident Arbeitsgruppe Bodluv) und Doris Fiala (Vizepräsidentin GPK-S) an einer Pressekonferenz.
Hans Stöckli (Präsident GPK-S), Claude Janiak (Präsident Arbeitsgruppe Bodluv) und Doris Fiala (Vizepräsidentin GPK-S) an einer Pressekonferenz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Militärjustiz hat eine Untersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eröffnet, nachdem sie neue Informationen erhalten hat.
  • Die SRF-Sendung «Rundschau» und die «Zentralschweiz am Sonntag» hatten im März 2016 vertrauliche Dokumente publiziert.

Ziel der Untersuchung ist es herauszufinden, wer die vertraulichen Informationen zum Luftabwehrprojekt Bodluv weitergegeben haben könnte. Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz, bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der Zeitung «La Liberté». Weitere Angaben zu den neuen Informationen machte er nicht.

Die SRF-Sendung «Rundschau» und die «Zentralschweiz am Sonntag» hatten im März 2016 vertrauliche Dokumente über Probleme im Zusammenhang mit dem Bodluv-Projekt - der Beschaffung neuer Boden-Luft-Lenkraketen - publik gemacht. Diese sind im Januar an einer Sitzung der Projektaufsicht «Bodengestützte Luftverteidigung 2020» besprochen worden.

Am 22. März hatte der neue Verteidigungsminister Guy Parmelin das Bodluv-Projekt dann auf Eis gelegt. Die Begründung war damals, dass zunächst ein Konzept für die gesamte Luftverteidigung erarbeitet werden müsse. Auf Antrag des damaligen Armeechefs André Blattmann nahm die Militärjustiz im April ein Verfahren gegen Unbekannt wegen «vorschriftswidriger Weitergabe von in dienstlicher Stellung erlangter Informationen» auf.

Ende 2016 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Die in den Medien veröffentlichten Informationen seien «einer erheblichen Personenzahl bekannt» gewesen, erklärte die Militärjustiz. Es konnte nicht eruiert werden, wer für die Indiskretion verantwortlich ist.

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