Mindestzinssatz bei beruflicher Vorsorge bleibt bei 1,25 Prozent

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Bern,

Im Jahr 2025 bleibt der Mindestzinssatz für Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge unverändert bei mindestens 1,25 Prozent.

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Im Jahr 2025 bleibt der Mindestzinssatz für berufliche Vorsorgeguthaben bei mindestens 1,25 Prozent bestehen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt unverändert. Er gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Keine Überprüfung des Mindestzinssatzes für 2025 erforderlich

Der Bundesrat liess sich an seiner Sitzung vom Mittwoch darüber informieren, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig sei, wie es seiner Mitteilung zum Entscheid hiess.

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Satzes von 1,25 Prozent ausgesprochen. Die Gewerkschaften, die eine Erhöhung auf 1,5 Prozent gewünscht hatten, kritisierten die Empfehlung der Kommission.

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Kommentare

User #6123 (nicht angemeldet)

Auch da wird der Büezer wieder geprellt.

User #6177 (nicht angemeldet)

Das ist viel zuwenig! Die Kassen machen auf dem Buckel der Arbeiter Milliarden an Gewinnen. Sollte mal Verluste eingefahren werden, steigen die Prämien und die Leistungen werden weniger. Hauptsache, die oberen Chefs und die Banken zocken die Arbeiter ab. Alles ist nur ein Luftschloss ohne Fundament.

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