Mineralöl: Pflichtlager dürfen angezapft werden
Obwohl genügend Mineralöl vorhanden wäre, stockt der Transport von den Produkten. Daher dürfen die Pflichtlage angezapft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund senkt die Pflichtlagermenge für Mineralölprodukte.
- Die Massnahme soll vom kommenden Montag an gelten.
- Hintergrund sind Probleme bei der Beschaffung von Nachschub.
Die ausländischen Bahnen haben mit Problemen zu kämpfen weil der Rheinpegel tief ist. Das beeinträchtigt den Nachschub an Mineralölprodukten in die Schweiz. Die Pflichtlager dürfen daher den Soll-Bestand um 6,5 Prozent unterschreiten. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat dies jüngst entschieden.
Die Massnahme gilt vom kommenden Montag bis Anfang September, wie das BWL am Freitag mitteilte. Zwar sind auf dem internationalen Markt ausreichend Mineralölprodukte vorhanden, sie lassen sich aber nur beschränkt ins Land transportieren.
Das BWL nennt dafür zwei Gründe. Zum ersten führte die langanhaltende Trockenheit zu rekordtiefen Pegelständen im Rhein. Deshalb müssen die Rheinschiffe ihre Lademengen drastisch reduzieren, um nicht aufzulaufen.
Zweitens hat der grenzüberschreitende Bahnverkehr mit Personalengpässen und Bauarbeiten zu kämpfen. Das führt zu Ausfällen und grossen Verspätungen.
Pflichtlager 2018 zum letzten Mal angezapft
Mit dem Entscheid des BWL können die Pflichtlager für Mineralöl bis Anfang September ihren Minimalbestand um 245'000 Kubikmeter unterschreiten. Das entspricht 6,5 Prozent des gesamten vom Bund vorgeschriebenen Pflichtlagerbestands an Mineralölprodukten oder 27 Prozent eines Monatsabsatzes.
Die letzte Unterschreitung der Pflichtlagermenge bei Mineralölprodukten datiert vom ebenfalls sehr trockenen Sommer 2018. Auch damals war der Transport auf dem Rhein nur beschränkt möglich.
Die Schweiz versorgt sich vom Ausland her primär über die Bahn und den Rhein mit Produkten aus Mineralöl. Hinzu kommt im Inland die Raffinerie in Cressier NE.