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Bundesrat plant Ersatzabgabe für Mineralölsteuer

Keystone-SDA
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Bern,

Durch die zunehmende Zahl an E-Autos auf Schweizer Strassen sinken die Mineralsteuer-Einnahmen. Der Bundesrat plant nun eine Ersatzabgabe.

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Zwei Elektroautos an einer Ladestation. Der Bundesrat plant für Elektrofahrzeuge eine Ersatzabgabe, wegen der wegfallenden Mineralölsteuer. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mineralsteuer-Einnahmen sinken wegen der zunehmenden Zahl an E-Autos.
  • Aus diesem Grund plant der Bundesrat nun eine Ersatzabgabe.

Wegen der zunehmenden Zahl von Elektroautos sinken die Einnahmen durch die Mineralölsteuer. Die Finanzierung von Unterhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur ist dadurch langfristig nicht mehr gedeckt. Der Bundesrat plant deshalb eine Ersatzabgabe.

Er will für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb eine alternative Abgabe zur Mineralölsteuer einführen. Am Mittwoch beauftragte er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bis Ende 2023 ein entsprechendes Gesetzespaket auszuarbeiten.

Nachhaltige Finanzierung durch Ersatzabgabe

Um das Klimaziel, bis 2050 keine Treibhausgase mehr auszustossen, zu erreichen, werde der Fahrzeugbestand in Zukunft überwiegend aus Elektrofahrzeugen bestehen müssen. Dies schrieb der Bundesrat.

Dadurch sinken die Einnahmen durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag, welche Unterhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur zum Teil finanzieren. Die neue Ersatzabgabe solle eine nachhaltige Finanzierung ermöglichen, hiess es.

Elektroauto
Ein Elektroauto wird an einer Ladesäule geladen. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance

Der Bundesrat hat bereits die Eckwerte der Ersatzabgabe definiert. So soll sie sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie zusammensetzen. Das entspricht dem System für Benzin- und Dieselfahrzeuge. Wie die Abgabe erhoben werden soll, ist noch offen.

verkehr
Verkehr in einer Stadt. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die Abgabe bedingt eine Verfassungsänderung und wird voraussichtlich bis 2030 in Kraft treten. Nicht betroffen davon sind Benzin- und Dieselfahrzeuge. Die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag bleiben unverändert.

Finanziert werden Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zurzeit durch die Mineralölsteuer, den Mineralölsteuerzuschlag, die Automobilsteuer, die Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe.

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