Modernisiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

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Bern,

Erblasserinnen und Erblasser sollen über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können. Der Bundesrat setzt die Änderung Anfang 2023 in Kraft.

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Erblasserinnen und Erblasser sollen über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können. (gestellte Aufnahme) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar soll ein modernisiertes Erbrecht in Kraft treten.
  • Somit können Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil frei verfügen.

Ab dem 1. Januar 2023 können Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen als bisher. Der Bundesrat setzt das neue Erbrecht auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft.

Heute müssen drei Viertel des gesetzlichen Erbteils an die Kinder gehen. Ab 2023 wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil für die Eltern entfällt mit der Modernisierung ganz, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Jener des Ehepartners oder des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert.

Damit sind Menschen, welche ihren Nachlass in einem Testament regeln, weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt. So ist etwa eine stärkere Begünstigung der faktischen Lebenspartnerin oder des Lebenspartners möglich.

Erbrecht Erbschaft Erben Verrechnungssteuer
Ein Gesetzesbuch zum Thema Erbrecht. (Symbolbild) - Keystone

Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung von Familienunternehmen. Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament wirkt sich das positiv auf die Stabilität der Firmen und der Arbeitsplätze aus.

Um weitere Stolpersteine bei Unternehmensübertragungen zu beseitigen, will der Bundesrat weitere erbrechtliche Massnahmen ergreifen. Im April 2019 schickte er dafür eine separate Vorlage in die Vernehmlassung. Die Botschaft wird voraussichtlich im Lauf des Jahres an das Parlament verabschiedet.

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