Nach Fall Lauber: Verpolitisierung der Bundesanwaltschaft droht
Hanspeter Uster, Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, warnt vor der Wiedereingliederung der Bundesanwaltschaft in die Bundesverwaltung.
Das Wichtigste in Kürze
- Hanspeter Uster fürchtet um eine Verpolitisierung der Bundesanwaltschaft.
- Er warnt vor der Wiedereingliederung der Bundesanwaltschaft in die Bundesverwaltung.
- Dies ergäbe eine Machtkonzentration, wie sie aus dem Fall Lauber bekannt wurde.
Der Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), Hanspeter Uster, hat vor einer Verpolitisierung der Bundesanwaltschaft gewarnt. Er stellt in einem Interview zur Diskussion, ob die Bundesanwältin oder der Bundesanwalt auf Vorschlag des Bundesrates gewählt werden sollte.
Mit der Wiedereingliederung der Bundesanwaltschaft in die Bundesverwaltung würde sich eine Machtkonzentration ergeben. Diese entspreche nicht dem schweizerischen System, sagte Uster in dem Interview mit den Medien von CH Media vom Donnerstag.
AB-BA fürchtet Verpolitisierung
«Das wäre genau die falsche Lehre aus dem Fall Lauber», sagte der Präsident der Aufsichtsbehörde weiter. Dieser hatte als Bundesanwalt eher zu viele Kompetenzen auf sich vereinigt. Je näher die Bundesanwaltschaft an die Politik rücken würde, desto eher drohte die Gefahr der Verpolitisierung oder von Vorzugsbehandlungen.
Die Ergebnisse der Disziplinaruntersuchung zeigten klar, dass der ehemalige Bundesanwalt viele Kompetenzen auf seine Person vereinigte. Politik und Rechtswissenschaft diskutierten derzeit, wie die Leitung der Bundesanwaltschaft organisiert werden könnte. Unter anderem wurden drei gleichberechtigte Bundesanwältinnen und Bundesanwälten vorgeschlagen. Auch ein Modell mit einer ersten Bundesanwältin oder einem ersten Bundesanwalt kam zur Sprache.
Noch immer keine Nachfolge für Lauber gefunden
Die AB-BA möchte sich hier nicht einmischen, sagte Uster weiter. Die laufende Inspektion der Geschäftsprüfungskommission dürfte eine gute Entscheidungsgrundlage bilden. «Aus meiner persönlichen Sicht wäre es aber auch wichtig, dass in der Geschäftsleitung der BA mehr Frauen vertreten sind. Derzeit besteht diese nur aus Männern.»
Die Wahl der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts sei eine politische Aufgabe, zu der sich die AB-BA nicht äussern könne. Beide genannten Modelle hätten Vor- und Nachteile, sagte Uster weiter. Diskutiert werden könnte seines Erachtens auch, ob die Bundesversammlung die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt auf Vorschlag des Bundesrats wählt.
Bisherige Bemühungen der parlamentarischen Gerichtskommission, der Bundesversammlung einen Nachfolgevorschlag für den in Ungnade gefallenen Michael Lauber zu machen, sind gescheitert.
Nach einer zweiten Anhörungsrunde von noch zwei verbleibenden Kandidatinnen und einem Kandidaten hat die Kommission am 24. Februar bekannt gegeben, dass sie auf einen Wahlvorschlag verzichtet und die Spitzenposten zum dritten Mal ausgeschrieben werden soll. Eigentlich hätte die Wahl in der laufenden Frühjahrssession am 17. März stattfinden sollen.