Wahl des Bundesanwalts soll von Wahlkampf getrennt werden
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwalts-Wahl soll zwei Jahre nach den eidgenössischen Wahlen stattfinden.
- Der Nationalrat behandelt eine entsprechende parlamentarische Initiative.
- Für das Amt als Bundesrichter wurde noch kein Nachfolger für Lauber gefunden.
Die Wahl des Bundesanwalts soll jeweils 24 Monate nach den eidgenössischen Wahlen stattfinden. Damit soll verhindert werden, dass die Wahl in dieses Amt politisiert wird. Der Nationalrat wird über diese parlamentarische Initiative befinden.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat einem entsprechenden Vorstoss mit 10 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen zugestimmt. So teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die parlamentarische Initiative wurde von FDP-Nationalrat Christian Lüscher (GE) eingereicht. Der Vorstoss geht an den Nationalrat.
Stelle als Bundesrichter erneut ausgeschrieben
Der Nachfolger oder die Nachfolgerin des zurückgetretenen Bundesanwalts Michael Lauber hätte eigentlich im Dezember vom Parlament gewählt werden sollen. Zwölf Personen hatten sich für das Amt beworben.
Weil keine geeigneten Kandidaturen vorlagen, vertagte die Gerichtskommission die Wahl und schrieb die Stelle erneut aus. Um die Zahl der potenziellen Bewerber zu erhöhen, reichte die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) einen Vorstoss ein.
Die Altersgrenze für die Bundesanwältin beziehungsweise den Bundesanwalt sollte demnach auf 68 Jahre angehoben werden. So ist es auch für eidgenössische Gerichte geregelt.
Kommission lehnt zwei Vorstösse ab
Die RK-N hat diesem Vorstoss nun mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp keine Folge gegeben. In den Augen der Kommission sind diese Funktionen an den eidgenössischen Gerichten nicht vergleichbar mit jener der Bundesrichterin, des Bundesrichters. Es gebe entsprechend keinen objektiven Grund für die Einführung einer solchen Bestimmung. Das Geschäft geht nun zurück an die Kommission des Ständerats.
Schliesslich hat die Kommission ebenfalls knapp mit 13 zu 12 Stimmen einem Vorstoss der SVP-Fraktion keine Folge gegeben. Diese will die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Bundesgericht aufteilen. Der Vorstoss wollte damit dem Bundesrat teilweise die Aufsicht entziehen.