Nationalbibliothek erhält vorerst keine modernere Rechtsgrundlage
SVP und SP lehnen Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Schweizerischen Nationalbibliothek ab.
Eine Allianz aus SVP und SP hat am Montag eine Modernisierung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek abgelehnt. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats geht nun zurück in den Ständerat. Sorgen um Mehrkosten und um die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gaben den Ausschlag.
In der Gesamtabstimmung sagten 99 Nationalratsmitglieder Nein zur Revision des Gesetzes, 86 Ja. Dies bei einer Enthaltung. Der Ständerat hatte dem Entwurf im Juni noch recht deutlich zugestimmt.
Das heutige NBibG, wie das Gesetz abgekürzt heisst, stammt aus dem Jahr 1992. Im Gesetz ist bisher nicht die Rede von digitalen Informationen. Das will der Bundesrat ändern. Neu soll die Nationalbibliothek frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug selber sammeln.
Mehr digitale Inhalte für die Bibliothek?
Nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug sollte die Nationalbibliothek nach dem Willen von Bundesrat und Ständerat einfordern können. Die Rechteinhaberinnen und -inhaber sollten keine Vergütungsansprüche geltend machen können. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft schrieb, geht es etwa um Inhalte hinter einer Bezahlschranke.
Dieser Passus ging im Nationalrat der SVP und auch der SP zu weit. Die SVP befürchtet laut ihrem Fraktionssprecher ausserdem Mehrkosten. Die vorberatende Kommission des Nationalrats war nach Abklärungen zum Schluss gekommen, der Entwurf halte sich an die im Urheberrechtsgesetz verankerten Ausnahmen. Dies, da die Werke von der Nationalbibliothek nicht kommerziell genutzt würden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen seien.
Die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte lehnen diese Regelung aber laut Aussagen vom Montag im Nationalrat einhellig ab. Die NBibG-Revision ist Teil der Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundes.