Nationalrat hat über Pädophileninitiative entschieden
Seit gestern Mittwoch besteht Einigkeit über die Umsetzung der Pädophileninitiative. Gesprächsstoff lieferte vor allem die Härtefallklausel.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat konnte sich über die Umsetzung der Pädophileninitiative einigen.
- Im Zentrum der Diskussion stand die Härtefallklausel.
- Diese ermöglicht dem Gericht, in leichten Fällen Ausnahmen zu machen.
Mit der Härtefallklausel will das Parlament keine Verhältnismässigkeitsprüfung durch die Hintertür einführen. Absurde Urteile oder besonders stossende Verletzungen des Verhältnismässigkeitsprinzips sollen damit aber vermieden werden können. Keine Ausnahme darf das Gericht bei klinisch pädophilen Straftätern machen oder bei Verurteilten, die sich besonders schwere Delikte zu Schulden kommen liessen.
In der Botschaft erwähnte der Bundesrat denkbare Beispiele für besonders leichte Fälle, darunter den Verkauf eines Magazins mit expliziten Darstellung an einen Minderjährigen oder das Herumzeigen von Sexvideos mit kinderpornografischem Inhalt unter Jugendlichen. Erwähnt ist auch der Fall einer Frau, die sich von ihrem Ehemann vor den Augen der minderjährigen Babysitterin anstössig begrabschen liess.
Diese Beispiele bleiben umstritten. Solche oder ähnliche Fälle müssen vielleicht dereinst von den Gerichten beurteilt werden. Unbestritten ist aber, dass die Jugendliebe zwischen jungen Erwachsenen und bereits jugendlichen Kindern einen besonders leichten Fall darstellt.
Lebenslanges Verbot
Die Initiative ist im Mai 2014 von Volk und Ständen angenommen worden. Schon im Dezember 2013 hatten die Räte losgelöst davon eine Gesetzesänderung beschlossen, die das bisher geltende Berufsverbot verschärfte. Unter diesem neuen Regime blieben die Tätigkeitsverbote in der Regel zeitlich begrenzt. Neu konnten aber auch Kontakt- und Rayonverbote ausgesprochen werden.