Wie wird die Pädophilen-Initiative umgesetzt?
Der Nationalrat streitet über die Umsetzung der Pädophilen-Initiative. Wie im Abstimmungskampf stand die Frage der Verhältnismässigkeit im Zentrum der Diskussion. In der Eintretensdebatte ging es daher vor allem um die Härtefallklausel.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat mit der Diskussion über die Umsetzung der Pädophilen-Initiative begonnen.
- Vor allem die Härtefallklausel ist noch ein Streitpunkt.
Der Nationalrat hat mit der Diskussion über die Umsetzung der Pädophilen-Initiative begonnen. Bei der Eintretensdebatte stand vor allem die Frage der Verhältnismässigkeit im Zentrum der Diskussion.
Der Bundesrat hat eine Ausnahme für «besonders leichte Fälle» vorgeschlagen. Diese sollen nicht automatisch zu einem lebenslangen Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen führen. Eine rigorose Umsetzung würde elementare Grundsätze des Rechtsstaates verletzen, sagte SP-Sprecher Alexander Tschäppät (BE). Die Härtefallklausel sei das Minimum, um die Verhältnismässigkeit zu wahren.
Restriktive Formulierung
Automatismen seien aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch, sagte auch FDP-Sprecherin Christa Markwalder (BE). Ihre Fraktion unterstützt daher die Härtefallklausel, um dem Richter einen minimalen Spielraum zu belassen. Nach Ansicht von CVP-Sprecher Karl Vogler (CSP/OW) ist diese Klausel sehr restriktiv formuliert.
Bekämpft wird die Ausnahme für besonders leichte Fälle von der SVP. «Es gibt keinen einzigen Grund, weshalb ein Täter, der wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder Abhängigen verurteilt worden ist, wieder mit solchen arbeiten können soll», sagte Natalie Rickli (ZH). Es sei besser, wenn er einen anderen Beruf ausübe. Rickli erinnerte auch daran, dass Fälle von Jugendliebe nicht vom Gesetz erfasst würden.
Die Initiative verlangt, dass einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter nie mehr mit Kindern und Abhängigen arbeiten dürfen. Umstritten ist, welche Delikte zu einem Tätigkeitsverbot führen sollen. Der Ständerat hat unter anderem Exhibitionismus und sexuelle Belästigung aus dem Katalog der Delikte gestrichen. Nach Ansicht von CVP und SVP sollen jedoch alle Sexualstraftaten zu Tätigkeitsverboten führen. Umstritten ist auch die nachträgliche Überprüfung einmal ausgesprochener Tätigkeitsverbote.