Nationalrat nimmt Motion der ständeratlichen Raumplanungskommission an
Nicht genutzte Scheunen, Ställe und Stadel können nun einfacher in Wohnungen umgebaut werden. Die Hürde für das Bauen ausserhalb von Bauzonen wird gesenkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht genutzte Bauten sollen künftig einfacher umgebaut werden.
- Der Nationalrat nahm eine Motion der Raumplanungskommission mit 98 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Nicht mehr genutzte Ställe, Scheunen und Stadel dürfen einfacher in Wohnungen umgebaut werden. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat beschlossen, die Hürden für das Bauen ausserhalb von Bauzonen zu senken.
Umnutzung wird zugelassen
Der Nationalrat nahm eine Motion der ständerätlichen Raumplanungskommission (UREK) mit 98 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Diese verlangt, dass die Kantone Umnutzungen zulassen können, sofern das in ihrem Richtplan vorgesehen ist.
Dabei dürfen der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen.
Der Nationalrat ergänzte die Motion jedoch, um die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet besser zu gewährleisten: Die kantonalen Regelungen müssen auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen.
Geldmacherei
Der Antrag von Benoît Genecand (FDP/GE) die Motion der UREK abzulehnen ist gescheitert. Es gehe um viel Geld, sagte Genecand. Die Landwirtschaft müsse sich modernisieren. Sie dürfe nicht zur Immobilien-Vermarkterin werden.
Landwirtschaftsgebiet sei grundsätzlich nicht zum Wohnen da, rief Raumplanungsministerin Doris Leuthard in Erinnerung. In der Vernehmlassung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass für zonenwidrige Bauten ein Ausgleich geschaffen werden muss, zum Beispiel mit dem Abbruch eines nicht mehr benötigten Gebäudes.
Anliegen von Bergkantonen
Hintergrund der Motion sind zwei Standesinitiativen, die Ständerat und Nationalrat abgelehnt haben. Heute dürfen landwirtschaftliche Bauten wie Ställe und Scheunen nur unter strengen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die Kantone Graubünden und Wallis verlangten daher, dass nicht mehr genutzte Gebäude umgebaut werden dürfen, sofern dabei deren Identität gewahrt wird. Es gibt rund 400'000 Bauten ohne Wohnnutzung.
Die Initiativen sind mit der Ablehnung durch den Nationalrat vom Tisch.