Nationalrat und Ständerat entscheiden: Versicherungen sollen nicht in Gentests einsehen dürfen
Versicherungen sollen keinen zusätzlichen Einblick in die Ergebnisse von Gentests erhalten. Das hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat beschlossen. Er verabschiedete am Mittwoch neue Regeln für Gentests.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues Gesetz soll regeln, wann Gentests erlaubt sind und wann nicht.
- Heute liegen diese meistens im rechtlichen Graubereich: Sie werden vor allem online angeboten.
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) ist somit bereit für die Schlussabstimmungen. Kurz gesagt werden damit genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich sowie DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung geregelt.
Heute finden viele DNA-Untersuchungen in einem rechtlichen Graubereich statt. Trotzdem werden immer mehr solche Tests angeboten, in der Regel im Internet. Oft handelt es sich um Lifestyle-Untersuchungen. Ermittelt werden zum Beispiel die Herkunft, eine passende Diät oder eine sportliche Veranlagung.
Einsichtsverbot für Versicherungen
Gemäss dem neuen Gesetz dürfen Versicherungen die Ergebnisse bereits früher durchgeführter medizinischer Gentests auch in Zukunft nicht einfordern. Das Verbot gilt für Lebensversicherungen unter 400'000 Franken und private Invaliditätsversicherungen unter 40'000 Franken pro Jahr.
Bei Sozialversicherungen, Krankentaggeldversicherungen und in der beruflichen Vorsorge dürfen die Versicherer ohnehin keine Ergebnisse von Gentests verlangen. Die Anordnung von Gentests, um ein Krankheitsrisiko besser einschätzen zu können, ist im Zusammenhang mit Versicherungen generell verboten.
Im Arbeitsverhältnis dagegen sind genetische Untersuchungen unter Umständen erlaubt. Damit können Unfallrisiken oder das Risiko schwerer Berufskrankheiten ausgeschlossen werden.