Nationalratskommission befürwortet Abkommen zu Brexit
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat einstimmig die vorläufige Anwendung zweier Abkommen rund um den Brexit gutgeheissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer in Grossbritannien und Briten hierzulande behalten nach dem Brexit ihre Rechte.
- Das sehen zwei Abkommen vor, die die Aussenpolitische Kommission gutgeheissen hat.
Kommt es zum Brexit, sollen Schweizer Staatsangehörige in Grossbritannien und britische Staatsangehörige in der Schweiz ihre bisherigen Rechte behalten. Auch die Handelsbeziehungen sollen fortgeführt werden. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK) hat die vorläufige Anwendung zweier Abkommen einstimmig gutgeheissen.
Die Abkommen ermöglichen im Falle eines ungeordneten Austritts Grossbritanniens aus der EU die Weiterführung der Rechte und Pflichten aus den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU. Diese wären mit dem Brexit nicht mehr auf das Vereinigte Königreich anwendbar.
Die Abkommen sicherten eine möglichst reibungslose Weiterführung der Beziehungen der beiden Länder, schreibt die APK in einer Mitteilung von heute Mittwoch. Sie begrüsse die Arbeiten des Bundesrats im Rahmen der «Mind-the-Gap»-Strategie.
Aufenthaltsrechte gelten weiterhin
Mit dem Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger behielten Schweizer und britische Staatsangehörige ihre Rechte, die sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen erworben haben. Dies sind vor allem Aufenthaltsrechte.
Daneben regelt das Abkommen die Ansprüche auf Sozialversicherung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Sie gelten aber nicht für britische und Schweizer Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens neu zuwandern.
Fünftwichtigster Absatzmarkt
Ende 2017 lebten rund 43'000 britische Staatsangehörige in der Schweiz und rund 34'500 Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich. Dieses war 2017 weltweit der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Exporte. Das Handelsabkommen soll die Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Brexit schaffen.
Im Falle eines geordneten Brexits mit Austrittsabkommen würden die Abkommen erst nach einer Übergangsphase in Kraft gesetzt. Bei einem ungeordneten Brexit ohne Austrittsabkommen würden sie ab dem Zeitpunkt des Austritts vorläufig angewendet.