Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) verzichtet auf eine Neuauflage des gescheiterten Verbots kommerzieller Unterschriftensammlungen.
«Arena»
Unterschriftensammlungen sind ein zentrales Mittel der direkten Demokratie, müssen aber streng kontrolliert werden, um Missbrauch zu verhindern. (Symbolbild) - keystone

Das vor drei Jahren im Parlament gescheiterte Verbot von kommerziellen Unterschriftensammlungen wird vorerst nicht neu lanciert. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will die Untersuchungen zum mutmasslichen Unterschriften-Bschiss abwarten, und sie will Klarheit erhalten über den Fall.

«Die Mehrheit kam zum Schluss, dass es noch zu früh ist, um tätig zu werden», sagte Greta Gysin (Grüne/TI), Präsidentin der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N), am Donnerstag im Berner Bundeshaus vor den Medien. Zunächst sollten die verschiedenen Strafuntersuchungen abgewartet werden.

«Niemand in der Kommission unterschätzt das Thema», sagte Gysin. Die Kommission habe vor ihrem Entscheid, abzuwarten, verschiedene Anträge für Gesetzesänderungen diskutiert. Abgelehnt hat sie zum Beispiel zusätzliche Stichproben-Kontrollen von gesammelten Unterschriften.

Kontrolle durch Bundeskanzler Rossi

Die Kommission hatte sich von Bundeskanzler Viktor Rossi informieren lassen, wie verhindert wird, dass gefälschte Unterschriften als gültig erklärt werden. Nach Ansicht der Mehrheit funktioniere die doppelte Kontrolle in den Gemeinden und bei der Bundeskanzlei, sagte Gysin. Sie hätten ja den Fall ans Licht gebracht.

Die Bundeskanzlei führt nach eigenen Angaben verstärkte Kontrollen durch bei Listen aus Kantonen, aus denen ihr Hinweise auf Unterschriftenfälschungen vorliegen. Derzeit prüft sie, ob bei der Prävention, Instruktion, Wissenschaft und Rechtssetzung weitere Sofortmassnahmen angezeigt und nötig sind.

Weitere Untersuchung des Falls

Die SPK-N will die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) aber einladen, den Fall genauer zu untersuchen. Laut Gysin wurde ein entsprechender Brief formuliert. Die Untersuchung der GPK-N solle zeigen, wo Probleme lägen und wo die SPK-N gegebenenfalls tätig werden könnte.

Anfang Woche war nach einer Tamedia-Recherche bekannt geworden, dass kommerzielle Unternehmen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen betrogen haben sollen. Es geht um mutmasslich Tausende gefälschte Unterschriften, falsche Adressen, Geburtsdaten oder kopierte Namen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt.

Forderung nach Verbot bezahlter Sammlungen

SPK-Präsidentin Gysin hatte daraufhin die Forderung nach einem Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen aufs Tapet gebracht. Bürgerliche Ratsmitglieder zeigten sich aber skeptisch. Kleine Gruppierungen würden benachteiligt, sagte etwa Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE).

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Christian WasserfallenBundesanwaltschaftNationalratParlamentTamedia