Nationalratskommission für Protokollpflicht bei Einbürgerungen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Initiative fordert, dass Gespräche beim Einbürgerungsverfahren protokolliert werden.
- Dadurch sollen unterschiedliche Interpretationen des Gesprächsablaufs verhindert werden.
- Die SPK des Nationalrats stimmte diesem Anliegen mit 11 zu 10 Stimmen zu.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats hat sich für die Einführung der Protokollpflicht im Einbürgerungsverfahren ausgesprochen.
Sie hat der parlamentarischen Initiative «Recht auf nachvollziehbare Einbürgerungsverfahren. Protokollpflicht» des Aargauer SP-Nationalrats Cédric Wermuth mit 11 zu 10 Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt.
Einbürgerungs-Gespräche sollen protokolliert werden
Die Initiative fordert, dass Gespräche mit den Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens standardmässig protokolliert werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten soll das entsprechende Protokoll zugestellt werden und eine Veröffentlichung des Protokolls bedürfe deren Zustimmung.
Die Protokollpflicht im Einbürgerungsverfahren soll die Nachvollziehbarkeit gewährleisten und unterschiedliche Interpretationen des Gesprächsablaufs verhindern. Die Kommission sei der Ansicht, dass die Einführung einer Protokollpflicht sowohl aufgrund der individuellen Betroffenheit der Einbürgerungskandidierenden wie auch zum Schutz der Behörden angezeigt sei.
Ferner hat die SPK des Nationalrats die Beratung der Transparenz-Initiative und des allfälligen indirekten Gegenvorschlags aufgenommen. Sie will die Beratung dieser beiden Geschäfte an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen, wie es weiter heisst.