Nationalratskommission gegen Reform der Asylpraxis bei Afghaninnen
Die Schweizer Nationalratskommission unterstützt Asylpraxis für afghanische Frauen.
Der Bundesrat soll die im Sommer 2023 vom Staatssekretariat für Migration (SEM) neu eingeführte Asylpraxis im Umgang mit Afghaninnen nicht rückgängig machen. Dieser Meinung ist die knappe Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission. Sie fällte den Entscheid mit 13 zu 12 Stimmen.
Grundrechte der Frauen stark eingeschränkt
Das SEM hatte nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA) entschieden, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Die Lage für Frauen und Mädchen habe sich in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich verschlechtert. Die Grundrechte der Frauen seien stark eingeschränkt.
Der SVP und der FDP wollen das SEM zurückpfeifen. Im Dezember scheiterten sie mit dem Anliegen im Parlament. Beide Räte schickten entsprechende Vorstösse zur Vorprüfung an die zuständige Staatspolitische Kommission (SPK). Die Nationalratskommission hat nun entschieden: Gesuche von in der Schweiz um Asyl suchende Afghaninnen sollen grundsätzlich bewilligt werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Einzelfallprüfung bleibt bestehen
Hingegen will die Kommission sicherstellen, dass in jedem Fall eine Einzelfallprüfung der Gesuche stattfindet und nachziehende Ehemänner einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Das ist bereits heute Usus. Zudem fordert die SPK-N das SEM auf, Afghaninnen, die sich in Drittstaaten aufgehalten haben, aufgrund der Verfolgungssituation in diesem Land zu beurteilen.
Eine entsprechende Kommissionsmotion wurde mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung eingereicht. Der Bundesrat muss nun dazu Stellung nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Herbst ein Urteil zu Afghaninnen gefällt.
Das Gericht hiess eine Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gut. Die Schweiz muss ihnen Asyl gewähren. Das Gericht stützte damit die neue Asylpraxis des SEM bezüglich Afghaninnen. Laut der SVP hat das Gericht keinen Grundsatzentscheid getroffen, sondern in einem Einzelfall entschieden.