Nationalratskommission legt Gegenvorschlag vor
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationalratskommission hat für einen Gegenvorschlag zur Hornkuh-Initiative gestimmt.
- Horntragende Tiere sollen in Zukunft finanziell gefördert werden.
- Anstelle auf Ebene der Bundesverfassung soll dies aber auf Gesetzesebene festgeschrieben werden.
Horntragende Tiere sollen in Zukunft finanziell gefördert werden. Dies sieht der Gegenentwurf zur Hornkuh-Initiative der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) vor. Profitieren sollen so alle Rinder, Ziegen, Schafe und auch andere Rassen wie Wisente, Yaks, Wasserbüffel. Die Initiative bezieht sich hingegen nur auf Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke.
Die Mitglieder der WAK haben sich mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Die Kommission stehe der Förderung von horntragenden Nutztieren positiv gegenüber und sei überzeugt, dass die Initiative in der Bevölkerung grosse Sympathien geniesse, heisst es in einer Mitteilung.
Auf Gesetzesebene anstelle in der Bundesverfassung
Aus ihrer Sicht ist es jedoch nicht stufengerecht, dieses Anliegen in der Bundesverfassung zu verankern. Mit dem Ziel, dem Initiativkomitee den Rückzug der Initiative zu ermöglichen, will die WAK das Anliegen darum auf Gesetzesebene umsetzen.
Die Hornkuh-Initiative hingegen will in der Verfassung verankern, dass horntragende Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke mit finanziellen Beiträgen gefördert werden. Heute werden den meisten Kälbern die Hornanlagen ausgebrannt. Ein Verbot, Tiere zu enthornen, sieht das Volksbegehren nicht vor.
Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Nun ist der Nationalrat am Zug.