Nationalratskommission will Gesamtschau des Mietrechts abwarten
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will den Bundesrat eine Gesamtschau im Mietrecht erarbeiten lassen, ohne grosse Vorgaben zu machen. Sie empfiehlt eine Motion aus dem Ständerat knapp zur Ablehnung, die Anliegen von zahlreichen parlamentarischen Initiativen aufnehmen wollte.
Die Kommission begrüsse es, dass der Bundesrat im Dialog mit den beteiligten Interessenvertretern nach Möglichkeiten einer Revision des Mietrechts suche, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.v
Sie sei allerdings der Ansicht, dass das Parlament den Prozess nicht beeinflussen sollte. Die vom Ständerat angenommene Motion mit zahlreichen konkreten Vorschlägen beantragt die RK-N mit 13 zu 12 Stimmen zur Ablehnung.
Eine starke Minderheit sieht in dem Vorstoss «eine Chance, den Bundesrat in diesem Prozess zu unterstützen». Die wichtigen Fragen des Mietrechts müssten wieder von der Politik und nicht von der Rechtsprechung beantwortet werden.
Über die Motion entscheidet als nächstes der Nationalrat.
Punktuelle Verbesserungen im Mietrecht will aber auch die Rechtskommission des Nationalrats anstossen. So spricht sie sich etwa für sich für einen besseren Schutz der Familienwohnung aus, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gab die Kommission einer parlamentarischen Initiative Folge, welche den Beitritt der Ehegattin oder des Ehegatten zum Mietvertrag ermöglichen möchte. Über die Initiative entscheidet als nächstes die Rechtskommission des Ständerats.
Mit 14 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung lehnt es die RK-N hingegen ab, dass Wohnungen nach dem Tod des Mieters respektive der Mieterin dem überlebenden Ehepartner oder Ehepartnerin zugewiesen werden. Die entsprechende parlamentarische Initiative geht als nächstes an den Nationalrat.
Das Mietrecht hat seit fast dreissig Jahren keine Änderung erlebt. Von vielen Seiten wird deshalb infrage gestellt, ob das Gesetz noch die richtigen Antworten auf die heutigen Fragen liefert.