Nationalratskommission gegen Altersgrenze bei IV
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitskommission des Nationalrates will die Altersgrenze von IV-Bezügern nicht einführen.
- Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie sich nun dagegen ausgesprochen.
- Über ein stufenloses Rentensystem muss die Kommission noch entscheiden.
Vor kurzem hatte die Die Gesundheitskommission des Nationalrates mitgeteilt, eine Grenze in Betracht zu ziehen – nach dem Grundsatz «keine Rente unter 30». Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie sich nun dagegen ausgesprochen, den Vorschlag von der Verwaltung konkretisieren zu lassen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Offen ist, ob die Altersgrenze im Verlauf der Beratungen zur IV-Revision als Teil eines umfassenderen Konzepts wieder auf den Tisch kommt. Die Befürworter möchten damit die Anreize für junge Menschen verstärken, sich um die berufliche Eingliederung bemühen. Es sei schädlich, wenn sie zu früh eine Rente erhielten, argumentierten sie. Die Gegner gaben zu bedenken, es gebe auch psychisch Kranke, die beim besten Willen nicht erwerbsfähig seien.
Stufenloses System
Über andere Punkte muss die Kommission noch entscheiden. Mit der IV-Revision nimmt der Bundesrat auch einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem. Dieses würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.
Die Regierung schlägt vor, dass - wie heute - eine Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament am Ende versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.