Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP) von Tierschützer angezeigt
Tierschützer reichen Strafanzeige ein gegen den Gantrufer einer Viehauktion im Baselbiet. Brisant: Es handelt sich um Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP).
Das Wichtigste in Kürze
- Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) ist von Beruf Landwirt und Viehauktionator.
- An einer Viehauktion im Baselbiet im August übernahm er die Rolle des Gantrufers.
- Weil laut Tierschützern ein Rind misshandelt wurde, haben diese Aebi angezeigt.
Der höchste Schweizer, Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) ist seit über 25 Jahren Viehauktionator, auf Schweizerdeutsch Gantrufer genannt. Auch diesen Sommer war Aebi an einer Auktion in Langenbruck BL. Jetzt wurde gegen den Nationalratspräsidenten eine Strafanzeige wegen Tierquälerei eingereicht.
Anzeige gegen Andreas Aebi und unbekannte Person
Olivier Bieli von «Basel Animal Save» schreibt in einer Mitteilung, ein Rindvieh sei an der Auktion gequält worden. Es sei «an einem an der Nasenscheidewand invasiv angebrachten Nasenring und mit schmerzverzerrtem Gesicht quer durch die Arena gezogen» worden. Dies, obwohl eigentlich ihm ein Halfter angebracht worden war, an welchem man das Rind auch schmerzfrei hätte ziehen können.
Es sei «völlig unverständlich», dass Andreas Aebi nicht eingegriffen habe. Stattdessen habe er den Kunden weiter angepeitscht, möglichst hoch zu bieten. Bieli habe sowohl gegen Andreas Aebi als auch gegen den unbekannten Ganthelfer eine Strafanzeige eingereicht. Beide hätten gegen das Tierschutzgesetz verstossen, sagt er.
Tierschutzverordnung regelt Verwendung von Tieren für Schaustellung
Nicht im Gesetz, sondern in der Tierschutzverordnung steht detailliert, was verbotene Handlungen bei Tierarten sind. Verboten ist beispielsweise «das Verwenden von Tieren zur Schaustellung [...], wenn damit für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind».
Bei Rindern sind zudem «invasive Eingriffe [...] an der Nasenscheidewand» verboten. Anders verhält es sich bei Stieren: Ab 18 Monaten müssen diese zwingend einen Nasenring tragen. Sie dürfen aber zum Beispiel nicht am Ring angebunden werden.
Gemäss den Nau.ch vorliegenden Unterlagen könnte es sich beim fraglichen Rind um einen rund 14 Monate alten Stier handeln. Laut Tierschutzgesetz ist Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Busse strafbar.