Italienische Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten, sind steuerlich benachteiligt. Eine Lösung ist allerdings noch immer nicht in Sicht.
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Grenzgänger passieren den Zoll von Italien in die Schweiz in Chiasso TI. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Ti-Press/ELIA BIANCHI

Das Wichtigste in Kürze

  • Über 91'000 italienische Grenzgänger überqueren täglich die Grenze zur Schweiz.
  • Solche, die im Homeoffice arbeiten, werden allerdings steuerlich benachteiligt.
  • Die Schweiz und Italien konnten sich noch immer nicht auf eine Lösung einigen.
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Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) überqueren täglich mehr als 91'000 italienische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Grenze zur Schweiz. Über die Besteuerung von Grenzgängern im Homeoffice in der Schweiz gibt es aber noch immer keine Einigung. Selbst eine in Aussicht gestellte Verlängerung der Corona-Sonderregeln wurde schlussendlich nicht realisiert. Diese wären bis zum heutigen Freitag gültig gewesen.

Von zu Hause aus zu arbeiten habe für italienische Grenzgänger steuerliche Konsequenzen. Dies erklärte Mario Tuor, Kommunikationschef des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Konkret würden Grenzgänger, die Homeoffice leisten, riskieren, ihren steuerlichen Status als Grenzgänger zu verlieren und höher besteuert zu werden. Das SFI erhalte zu diesem Thema zahlreiche Fragen von besorgten italienischen Steuerzahlern, so Tuor.

Corona-Abkommen wurde nicht verlängert

Im Juni 2020, während der Corona-Pandemie, hatten die Schweiz und Italien ein Abkommen geschlossen. Dieses sah ausnahmsweise und vorübergehend Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice vor. Dieses Abkommen wurde wegen des Endes der Beschränkungen der Freizügigkeit nicht über den 31. Januar dieses Jahres hinaus verlängert.

Bis zum 30. Juni sollte eigentlich eine «einvernehmliche und vorübergehende» Vereinbarung getroffen werden. Dies hatte Bundesrätin Karin Keller-Sutter bei ihrem Besuch in Rom im April mit ihrem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti vereinbart.

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Der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti. - keystone

Die Verständigungsvereinbarung konnte aber, so das SIF, noch nicht unterzeichnet werden. Da die internen italienischen Verfahren noch nicht formell abgeschlossen sind.

Die Schweiz soll in Zukunft 80 Prozent der Quellensteuern behalten, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. So sieht es das heutige Abkommen vor. Die neuen Grenzgänger sollen auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert werden, und dieser soll eine Doppelbesteuerung beseitigen.

Im Gegenzug will die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden einen finanziellen Ausgleich der von ihr erhobenen Quellensteuer zahlen. Er soll 40 Prozent betragen.

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