Ombudsstelle für Privatversicherungen gegen gesetzliche Regelung
Die Ombudsstelle der Privatversicherungen spricht sich gegen eine gesetzliche Regelung des Versicherungsaufsichtsrecht aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ombudsstelle der Privatversicherungen spricht sich gegen eine gesetzliche Regelung des
- Es würden nur Anwälten und Rechtsschutz-Versicherern nützen.
Die Stiftung «Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva» warnt vor einer gesetzlichen Regulierung des Ombudswesens in der privaten Versicherungsbranche. Der Nationalrat wird Anfang Mai über das Versicherungsaufsichtsrecht (VAG) entscheiden.
«Wir wollen nicht als Vorstufe von Gerichtsverfahren arbeiten, sondern als Alternative dazu weiterhin unabhängig, neutral, lösungsorientiert und auch niederschwellig die Versicherten unterstützen», wurde Ombudsmann Martin Lorenzon am Donnerstag in einer Mitteilung der Stiftung zitiert. Gemäss Ständerat Matthias Michel (FDP/ZG) und Präsident der Stiftung würde eine gesetzliche Regulierung nur Anwälten und Rechtsschutz-Versicherern einen Vorteil bringen. Eine weitere Regulierung würde aus Sicht der Stiftung insbesondere den rechtlich unbeholfenen Laien den Zugang zum Recht erschweren.
Zugang zum Recht dort verbessern, wo tatsächlich nötig
Laut der Stiftung will der Nationalrat in der ersten Maiwoche über das Versicherungsaufsichtsrecht (VAG) entscheiden. Die Stiftung begrüsste, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beantragte, die Bestimmungen zu den Ombudsstellen aus der Vorlage zu streichen.
Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva will den Zugang zum Recht dort verbessern, wo dies tatsächlich nötig sei. Neu will die Stiftung deshalb bei Meinungsverschiedenheiten mit Berufshaftpflicht-Versicherungen auch Haftungsfragen bei einer geltend gemachten Falschberatung prüfen.