Parlament beschliesst Paradigmenwechsel bei Organspenden
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies künftig explizit festhalten müssen. Angehörige sollen aber eine Organspende ablehnen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Details der Widerspruchslösung geklärt.
- Es handelt sich um den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats auf eine Volksinitiative.
- Damit beschliesst das Parlament einen Paradigmenwechsel bei Organspenden.
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies künftig explizit festhalten müssen. Angehörige sollen aber eine Organspende ablehnen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Details der erweiterten Widerspruchslösung geklärt.
Damit ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten» bereit für die Schlussabstimmung. Die Volksinitiative empfehlen Bundesrat und Parlament zur Ablehnung. Es ist wahrscheinlich, dass es zu keinem Urnengang kommt, weil die Initiative zurückgezogen werden dürfte.
Initiative geht dem Bundesrat zu weit
Die Initiative, auf die der Bund mit dem indirekten Gegenvorschlag antwortet, fordert eine grundsätzliche Veränderung der Handhabung der Organspende. Es solle neu die sogenannte Widerspruchslösung gelten. Wer seine Organe nicht spenden will, soll dies zu Lebzeiten äussern. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Person im Falle ihres Ablebens mit der Entnahme von Organen einverstanden ist.
Die Initianten verlangen somit in der Schweiz eine Handhabung, die auch in vielen anderen westlichen Ländern geltend ist.
Der Bundesrat und der Nationalrat sind mit den Initianten einig, dass die Organspende-Regelung überarbeitet werden muss. In der Vernehmlassung geht der Bundesrat jedoch einen Schritt zurück. Ist bei einer Person der Wille nicht bekannt und sind keine Angehörigen erreichbar, stehen die Organe nicht zur Verfügung. Diesem Vorschlag schloss sich auch der Nationalrat an.
Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.
Die Voraussetzungen für eine Spende in der Schweiz werden auch mit einem Systemwechsel gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.