Neue Organspende-Lösung ist auf der Zielgeraden
Bald könnten Organe verstorbener Personen auch ohne Organspendeausweis zur Spende entnommen werden. Es sei denn, ein anderer Wunsch wurde explizit geäussert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die zuständige Ständerats-Kommission spricht sich für eine neue Organspende-Lösung aus.
- Damit sollen Organe künftig automatisch zur Spende freigegeben werden können.
- Ausnahme: Der Verstorbene vor Todeseintritt oder Angehörige äussern einen anderen Wunsch.
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies künftig explizit festhalten müssen. Es sei denn, ein anderer Wunsch wurde explizit festgehalten. Angehörige sollen aber eine Organspende ablehnen können. Die zuständige Kommission des Ständerats stimmt der erweiterten Widerspruchslösung mehrheitlich zu.
Mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) für den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» ausgesprochen.
Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die Vorlage hatte der Bundesrat vorgelegt. Im Sommer nahm der Nationalrat die Änderungen an.
Diskrepanz zwischen Bereitschaft zur Organspende und tatsächlicher Spendequote
Mit dem deutlichen Stimmenverhältnis in der SGK-S steht dem Paradigmenwechsel bei der Organspende nicht mehr viel im Weg. Der Ständerat wird in der Herbstsession zur erweiterten Widerspruchslösung Stellung nehmen.
Diese soll die Diskrepanz zwischen der allgemein hohen Unterstützung der Organspende und der tatsächlichen Spendequote verringern. Unter der geltenden Zustimmungslösung ist es trotz Informationskampagnen nicht gelungen, genügend Organspender zu finden, obschon sich in Umfragen eine Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich für die Organspende ausgesprochen hatte.
In den Details beantragt die Ständeratskommission nur eine Änderung gegenüber dem Beschluss des Nationalrats: Mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung will sie das Führen eines Organ- und Gewebespenderegisters nicht gleich von Gesetzes wegen an die nationale Zuteilungsstelle Swisstransplant übertragen. Die SGK-S möchte diese Frage noch vertieft prüfen können.