Parlament erhöht Handlungsspielraum bei Gewässerprojekten
Das Parlament möchte mehr Spielraum beim Abtausch zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Sömmerungsflächen. Es hat eine entsprechende Motion von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) an den Bundesrat überwiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die grosse Kammer nahm am Mittwoch als Zweitrat den Vorstoss mit 98 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Nun ist der Bundesrat am Zug. Er muss bei Meliorationen, Gewässerrevitalisierungsprojekten und der Ausscheidung von Gewässerräumen Abtausche ermöglichen.
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament war der Meinung, dass der geltende Rechtsrahmen problematisch sei und den verschiedenen Situationen vor Ort nicht mehr gerecht werde. Mit einer Neuregelung könne die Akzeptanz durch die Landwirtschaft bei Gewässerrevitalisierungen erhöht werden.
Der Bundesrat lehnte zusammen mit einer Minderheit von SP, Grüne und GLP den Vorstoss ab mit der Begründung, eine Flexibilisierung würde schweizweit zu einer Ungleichbehandlung führen für Betriebe ohne angrenzende Sömmerungsgebiete. Der Grundsatz der traditionell alpwirtschaftlich genutzten Fläche würde damit faktisch aufgegeben.