Parlament hilft Schlachtbetrieben im Fall von Tierseuchen
Bund soll Schlachtbetriebe und Jäger für Mehraufwand bei Tierseuchen entschädigen, fordern eidgenössische Räte.

Ergreifen die Behörden Massnahmen gegen Tierseuchen, soll der Bund Schlachtbetriebe, Fleischverarbeiter und Jäger für Mehraufwand entschädigen. Die eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat den Auftrag gegeben, dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
Nachdem der Ständerat im vergangenen Jahr eine entsprechende Motion angenommen hatte, stimmte ihr am Donnerstag auch der Nationalrat zu. Dies mit 95 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Der Vorstoss stammt vom Tessiner Mitte-Ständerat Fabio Regazzi. Er bezog sich darin vor allem auf die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Es sei nur eine Frage der Zeit, bis sie in der Schweiz ankomme, so Regazzi. In Norditalien grassiere die Seuche. Gegen die für Menschen ungefährliche Krankheit müssten aufwendige Massnahmen ergriffen werden. Der damit entstehende grosse Mehraufwand für Schlachtbetriebe, aber auch für die Jägerschaft koste.
Debatte um Entschädigung
Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats war knapp für Annahme der Motion. Ihr Sprecher Dominik Blunschy (Mitte/SZ) sagte, bisher sehe das Tierseuchengesetz nur Entschädigungen für Tierhalter vor.
Die bestehenden Entschädigungsmechanismen seien nach Ansicht der Kommissionsmehrheit im Seuchenfall ungenügend.
Im Namen der Kommissionsminderheit hielt Barbara Schaffner (GLP/ZH) dagegen, für 90 Prozent der Tiere seien Entschädigungen im Seuchenfall schon gesetzlich möglich. Das gelte auch für Tiere in Schlachthöfen.
Die Fleisch verarbeitende Industrie wolle mit diesem Lobby-Vorstoss eine Vollkaskoversicherung zulasten der Steuerzahler. Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab.
Tierverluste durch Schlachtungen könnten bereits entschädigt werden, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die vorgeschlagene Regelung schüfe bei den Entschädigungen eine Ungleichbehandlung zwischen Fleischverarbeitern und Tierhaltern. Bei einem Ja zum Vorstoss seien weitere Forderungen dieser Art zu erwarten.