Parlament

Parlament nimmt Bundesgesetz über Verbot der Hamas an

Keystone-SDA
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Bern,

Auch der Nationalrat hat am Mittwoch dem neuen Bundesgesetz zum Verbot der Hamas zugestimmt, nachdem bereits der Ständerat die Vorlage verabschiedet hatte.

Neues Bundesgesetz
Am Mittwoch stimmte auch der Nationalrat dem neuen Bundesgesetz zum Verbot der Hamas zu. (Archivbild) - Keystone

Das Parlament ist für das neue Bundesgesetz für ein Verbot der Hamas. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Vorlage zugestimmt.

In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Gesetz mit 168 zu 6 Stimmen bei 14 Enthaltungen an. Sämtliche Nein-Stimmen kamen aus der Grünen-Fraktion. Der Ständerat hatte sich bereits am Dienstag mit dem Erlass einverstanden erklärt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Mit der Vorlage setzte der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Die Landesregierung und beide Räte hatten sich nach den Massakern in Südisrael am 7. Oktober 2023 für ein Verbot der radikalislamischen palästinensischen Terrororganisation ausgesprochen.

Kommission des Nationalrats verurteilte die Hamas-Angriffe auf Zivilisten

Bei den brutalen Attacken habe die Hamas gezielt die Zivilbevölkerung angegriffen, sagte Jacqueline de Quattro (FDP/VD) namens der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N). Dies sei inakzeptabel. Die Vorlage diene der Sicherheit des Landes. Unter anderem verhindere sie, dass die Hamas die Schweiz als Rückzugsraum benutze.

David Zuberbühler (SVP/AR) sagte, ein Verbot der Hamas wäre schon vor dem 7. Oktober angezeigt gewesen. Die Organisation sei eine Gefahr für die ganze Welt. «Wir müssen sicherstellen, dass keine Unterstützer der Hamas in der Schweiz Fuss fassen.»

Wie die anderen Fraktionssprecher erinnerte Heinz Theiler (FDP/SZ) an die rund 1200 Todesopfer des Terrorangriffs auf Israel. «Aus liberaler Sicht verteidigen wir mit diesem Gesetz unsere Werte, erhöhen die Sicherheit und retten Menschenleben.»

Täter schwerster Verbrechen müssen verfolgt werden

«Die Täter schwerster Verbrechen gegen das Völkerrecht dürfen nicht ungeschoren davonkommen», sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er betonte jedoch, dass dies für alle Akteure im Nahostkonflikt gelte. Das Verbot der Hamas sei dabei nur ein Schritt gegen die Straflosigkeit. Seine Fraktion unterstütze auch die Strafverfolgung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.

Der Strafgerichtshof hatte im November Haftbefehle gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joav Gallant erlassen. Molina nannte die beiden Politiker in seinem Votum nicht explizit, bezog sich aber offensichtlich auf diesen Vorgang.

Vorbehalte machten die Grünen geltend. Es stellten sich Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz, sagte Nicolas Walder (Grüne/GE) namens seiner Fraktion. Zum ersten Mal verbiete die Schweiz eine Organisation ohne entsprechenden Beschluss des Uno-Sicherheitsrats. Er äusserte die Befürchtung, die Schweiz könnte unter Druck geraten, auch weitere Organisationen zu verbieten.

Entwurf des Bundesrats

Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, die Hamas und verwandte Organisationen zunächst für fünf Jahre zu verbieten. Das Parlament hat die Möglichkeit, das Verbot im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.

Ziel des Hamas-Verbots ist unter anderem, Einreiseverbote oder Ausweisungen zu erleichtern sowie Finanzflüssen zu überprüfen, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.

Für eine Diskussion sorgte im Nationalrat die Konsultationspflicht bei einer Ausweitung des Verbots auf weitere Organisationen mit Verbindungen zur Hamas.

Keine Aussenpolitische Kommission

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte, dass der Bundesrat im Falle derartiger Verordnungsänderungen zwingend nebst den Sicherheitspolitischen Kommissionen auch die Aussenpolitischen Kommissionen anhören muss. Im Rat setzte sich jedoch die Ansicht durch, es gehe dabei um eine sicherheitspolitische, nicht um eine aussenpolitische Frage.

Die Grünen wollten die Möglichkeit zur Ausweitung des Verbots auf dem Verordnungsweg ganz streichen. Ihr Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Anträge von Minderheiten der vorberatenden Nationalratskommission wollten zudem im Gesetz explizit festhalten, dass humanitäre Hilfe und Friedensförderung nicht als indirekte Unterstützung der Hamas ausgelegt werden dürfen.

Beat Jans weist Ergänzung im Strafgesetzbuch als unnötig zurück

Justizminister Beat Jans argumentierte dagegen mit Erfolg, das Strafgesetzbuch sehe in diesen Fällen ohnehin eine Ausnahmeregelung vor. Die Ergänzung sei unnötig.

Gesetzlich verboten sind in der Schweiz aktuell nur die Terrororganisationen Al-Kaida und IS. Nach der Verabschiedung des Hamas-Verbots obliegt es dem Bundesrat, über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung zu entscheiden.

Auf dem Programm des Nationalrats stand am Mittwoch auch eine Kommissionsmotion, die ein Verbot der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah fordert. Aus Zeitmangel wurde der Vorstoss in der grossen Kammer allerdings nicht behandelt. Der Ständerat hatte am Dienstag eine gleichlautende Motion angenommen.

Kommentare

Nicole

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User #3631 (nicht angemeldet)

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