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Parlament sagt doch noch Ja zu nationalem Adressdienst

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Bern,

In der Schweiz wird eine zentrale Datenbank mit Adressen natürlicher Personen eingerichtet, um die Arbeit von Verwaltungsstellen zu erleichtern.

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In der Schweiz wird eine zentrale Datenbank mit Adressen natürlicher Personen eingerichtet. (Archivbild) - keystone

In der Schweiz soll nun doch eine zentrale Datenbank mit Adressen natürlicher Personen eingerichtet werden. Die vom Bundesamt für Statistik aufzubauende Datenbank soll Verwaltungsstellen sowie weiteren Organisationen mit gesetzlichem Auftrag die Arbeit vereinfachen. Der Nationalrat hat seine anfängliche Opposition aufgegeben.

Bei der Vorstellung des Geschäfts sagte der Bundesrat 2023, mit einem solchen Dienst werde es künftig beispielsweise weniger Zahlungsverluste geben. Dies, weil Menschen für die Verwaltung nicht mehr auffindbar seien und Rechnungen nicht zustellbar seien. Derzeit seien Adressabfragen nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich.

Nach einem längeren Hin und Her schloss sich der Nationalrat am Donnerstag dem Ständerat an, welcher die Vorlage von Beginn an für gut befand. Noch im Februar 2024 hatte sie der Nationalrat an den Bundesrat zurückgewiesen.

Mitte-Links-Minderheit setzt sich im Nationalrat durch

Am Donnerstag lag der grossen Kammer zwar erneut ein Antrag auf Rückweisung vor. Er kam von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Doch setzte sich eine Mitte-Links-Minderheit der vorberatenden Kommission mit ihrem Antrag auf Annahme der Vorlage durch.

Diese geht nun zur Detailberatung zurück in die SPK-N. Mit 99 zu 96 Stimmen bei einer Enthaltung fiel der Entscheid. Hätte der Nationalrat erneut für Rückweisung gestimmt, wäre die Vorlage vom Tisch gewesen.

Die Gegnerinnen und Gegner sagten im Verlauf der Debatten immer wieder, die Vorlage sei nicht verfassungskonform: Es sei Sache der Gemeinden und Kantone, die Einwohnerregister zu führen. Die Gegner wollten mit der Rückweisung den Bundesrat dazu verpflichten, ein Alternativmodell auszuarbeiten.

Verfassungsmässigkeit der Vorlage gemäss SPK des Ständerats

Die SPK des Ständerats war aber nach Anhörungen zum Schluss gekommen, dass, soweit es um die Umsetzung von Bundesrecht gehe, die Verfassungsmässigkeit gegeben sei. Darauf wiesen am Donnerstag im Nationalrat Befürworter hin.

Sie sagten auch, die Kantone stünden hinter dem nationalen Adressdienst. Die Gesetzesvorlage stelle ein enormes Potenzial für Effizienzsteigerungen dar.

Bei einem Nein zur Vorlage, warnte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, sei ein nationaler Adressdienst zumindest für etliche Jahre vom Tisch.

Kommentare

User #2883 (nicht angemeldet)

Finde ich nicht gut

User #4753 (nicht angemeldet)

Wieder eine Digitalisierung dessen Daten bald in Darknet zu finden sind. Unsere Infrastruktur ist nicht sicher.

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