Parlament sagt Ja zu Beobachtungssystem bei Transplantationen
Ein Beobachtungssystem für Transplantationen erhält grünes Licht im Parlament. Damit soll die Sicherheit erhöht werden.
Die Schweiz ergreift eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bei Transplantationen. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat entsprechenden Änderungen im Transplantationsgesetz zugestimmt. Die grosse Kammer nahm die Vorlage mit 167 zu 6 Stimmen bei zehn Enthaltungen an.
Der Ständerat hatte dies bereits in der Sommersession diskussionslos und einstimmig getan. Weil in einem untergeordneten Punkt noch eine Differenz besteht, muss er sich jedoch nochmals mit der Sache befassen.
Vigilanzsystem soll eingeführt werden
Zu den geplanten Änderungen gehört, dass ein sogenanntes Vigilanzsystem eingeführt wird. Dabei handelt es sich um ein Beobachtungs- und Meldesystem, das im europäischen Medizinprodukterecht vorgegeben ist.
Bereits heute werden Transplantationen dokumentiert. Künftig müssten jedoch zusätzlich schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen gemeldet werden.
Zudem sollen mit der Revision neu die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und für die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms geschaffen werden.
Dabei werden gespendete Nieren «über Kreuz» passenden Empfängerinnen oder Empfängern zugeteilt, wenn eine direkte Lebendspende einer Niere aufgrund einer Inkompatibilität nicht möglich ist.
SVP-Minderheitsantrag verworfen
Was Datenabfragen angeht, möchte der Nationalrat, dass der Bundesrat auch eine Abfrage der Spendenbereitschaft einer Person bei Swisstransplant, der nationalen Zuteilungsstelle für Spenderorgane, vorsehen kann. Dabei gehe es insbesondere um Randzeiten, etwa am Wochenende, sagte Kommissionssprecher Pierre-Yves Maillard (SP/VD) Über diesen Punkt muss noch noch der Ständerat befinden.
Zu reden gab ein Antrag einer SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission, die Organentnahme nach permanentem Herzkreislauf-Stillstand zu verbieten.
Therese Schläpfer (SVP/ZH) sagte, in solchen Fällen sei die Todesfeststellung unsicher. Denn es sei unklar, ob nach fünf Minuten Wartezeit etwa bei einem Herzinfarkt das Gehirn eines Menschen irreversibel geschädigt sei. Notfallmediziner berichteten von ganz anderen Erfahrungen.
Es sei keineswegs so, dass man nach fünf Minuten einfach zur Organentnahme schreite, widersprach Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Vielmehr folgten danach Untersuchungen zur Feststellung des Hirntods.
Auch Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) sagte, die Kriterien zur Feststellung des Hirntods seien schon heute klar, ebenso die Abgrenzung zwischen Hirntod und Koma. Der Rat verwarf den Minderheitsantrag schliesslich mit 140 zu 33 Stimmen bei drei Enthaltungen.