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Parlament verlängert Förderung von erneuerbaren Energien

Keystone-SDA
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Bern,

Wie der Nationalrat will auch der Ständerat neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Einige Einzelheiten sind aber noch nicht geregelt.

Erneuerbare Energie heizöl
Eine Windkraftanlage in Deutschland. - afp

Der Ständerat nahm die Vorlage am Montag mit 39 zu 0 Stimmen und bei vier Enthaltungen an und folgte im Wesentlichen dem Nationalrat. Die von Nationalrat Bastien Girod (Grüne/ZH) angestossene Vorlage bringt eine Übergangslösung und ist bis Ende 2030 befristet.

Denn Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die Vorlage soll verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.

Der Bundesrat legte kürzlich ein grosses Reformprojekt vor. Die Diskussion darüber dürfte aber bis in einem Jahr nicht abgeschlossen sein. Es sei wichtig, erste Schritte zu mehr Versorgungssicherheit tun, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Weitere Arbeiten seien aufgegleist.

Deshalb sieht die Übergangslösung Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Für grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Der Ständerat will, dass Auktionen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch und erst ab einer Leistung von 150 Kilowatt möglich sein sollen.

Neue Wasserkraftanlagen mit mindestens einem Megawatt Leistung können von Investitionsbeiträgen von höchstens 60 Prozent der Kosten profitieren. Auf Antrag einer Minderheit schloss sich der Ständerat hier dem Nationalrat an. Die mit 17 gegen 25 Stimmen unterlegene Mehrheit hätte eine Schwelle von drei Megawatt Leistung gewollt.

Investitionsbeiträge für neue Anlagen und Erweiterungen von Anlagen sollen gewährt werden, wenn die Vorgaben im Gewässerschutz und des Fischereigesetzes erfüllt sind. Auf Antrag einer Minderheit um Roberto Zanetti (SP/SO) fügte der Rat diese Ergänzung in die Vorlage ein, mit 25 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Damit es bei Sanierungsprojekten vorwärts geht, will der Ständerat das Bundesamt für Umwelt verpflichten, Entscheide über Beiträge «in der Regel» innert sechs Monaten zu treffen, im Einvernehmen mit dem Standortkanton. Er hiess dazu einen Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) ohne Gegenstimme gut.

Die einheimische Winterstromproduktion will der Ständerat verstärkt fördern, «um ein Signal zu setzen, damit die Politik handelt», wie Urek-Präsident Martin Schmid (FDP/GR) sagte. Konkret sollen für Anlagen, die eine hohe Produktion im Winter aufweisen, die Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben werden können.

Im Stromversorgungsgesetz will der Ständerat Bestimmungen zur Bewilligung von Pilotprojekten verankern und damit nicht warten auf das grosse Reformprojekt des Bundesrates, wie Schmid sagte. Es gehe darum, Innovationen zuzulassen. Auch Energieministerin Sommaruga war mit der Ergänzung einverstanden.

Die bis Ende 2024 geltende Regelung des Wasserzinses will der Ständerat bis Ende 2030 verlängern. Er folgte einer Mehrheit der Urek-S. Der Bundesrat muss gemäss dem Ständerat eine Vorlage zur Neuregelung erst für die Zeit ab 2031 vorlegen. Der Nationalrat will beim geltenden Recht bleiben und den Wasserzins ab 2025 neu regeln.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

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