Parlament verzichtet auf Ombudspflicht für Versicherungen
Der National- und Ständerat haben sich gegen eine Ombudspflicht für Versicherungen ausgesprochen. Die Branche soll sich weiter selber organisieren dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Versicherungssbranche erhält keine Ombudspflicht.
- Das hat das Parlament heute Donnerstag beschlossen.
- Damit dürfen sich Versicherer bei Streitigkeiten weiterhin selber organisieren.
Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selber organisieren können. Der Ständerat ist in dieser Frage auf die Linie des Nationalrats umgeschwenkt. Das geänderte Versicherungsaufsichtsgesetz ist damit bereinigt.
In der ersten Beratungsrunde hatte die kleine Kammer in der Frage betreffend Ombudsstellen noch mit der Regierung gestimmt. Am Donnerstag stimmte sie mit 24 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die generelle Einführung einer Ombudspflicht.
Es handelt sich dabei um einen Kernpunkt der Gesetzesrevision. Nach Ansicht des Bundesrats sollte jeder Vermittler und jede Versicherung verpflichtet werden, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen, falls es Streitfälle mit Versicherten gibt.
Nationalrat für geltende Lösung
Der Nationalrat sprach sich jedoch zwei Mal für die geltende Branchenlösung aus. Die Mehrheit argumentierte mit dem Subsidiaritätsprinzip. Demnach soll der Staat erst etwas regeln, wenn die Freiwilligkeit nicht funktioniert.
Dieser Meinung ist nun auch der Ständerat. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit erfüllt die heutige Branchenlösung ihren Zweck, wie Sprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) sagte. Seit Jahrzehnten betreiben die Privatversicherer zwei Ombudsstellen.
Auch für die ungebundenen Versicherungsvermittler brauche es keine staatliche Lösung, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). «Geben wir den Brokern die Chance, sich selber regulieren zu können.»
«Bestimmung im Sinne der Konsumenten»
Die Ratslinke unterlag mit ihrem Argument, den Versicherungsnehmern einen niederschwelligen und kundenfreundlichen Zugang bei Streitigkeiten zu geben. «Die Bestimmung ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten.»
Auch Finanzminister Ueli Maurer warb erfolglos für obligatorische Ombudsstellen. Er bezeichnete diese als «zeitgemäss». Die ganze Finanzbranche wäre dann abgedeckt mit Ombudsstellen.
Auch in weiteren Punkten des Versicherungsaufsichtsgesetzes konnten sich die Räte einigen. Es geht dabei etwa um die Frage, welche Standards internationale Versicherer beim Gläubigerschutz ergänzend zu geltenden Vorschriften erfüllen sollen.
Ausserdem haben die Räte neue Bestimmungen zum Sanierungsrecht formuliert. Auf den Grundsatz hatten sie sich bereits früher geeinigt: Künftig sollen Versicherungen saniert und nicht direkt liquidiert werden können. Aus Sicht der Versicherten ist eine Sanierung oft besser, da sie in der Regel ein Interesse an der Weiterführung ihrer Versicherungsverträge haben.