Das Parlament will zusätzliche Massnahmen des Bundes gegen Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen. Namentlich soll er dazu gemeinsam mit Kantonen und Verbänden Präventionsprogramme entwickeln.
Ein Pfleger schiebt eine Frau in einem Rollstuhl. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild
Ein Pfleger schiebt eine Frau in einem Rollstuhl. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Frauen mit Behinderung sollen besser vor Missbrauch geschützt werden.
  • Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion angenommen.
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Als Zweitrat nahm der Nationalrat am Donnerstag eine entsprechende Motion der Tessiner SP-Ständerätin Marina Carobbio Guscetti an. Er fällte seinen Entscheid mit 132 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung.

Der Ständerat hatte den Vorstoss bereits in der Sommersession gutgeheissen. Der Bundesrat muss diesen nun umsetzen.

Menschen mit Behinderungen seien generell gefährdet, Opfer von sexuellem Missbrauch oder häuslicher Gewalt zu werden, argumentierte Carobbio Guscetti in der schriftlichen Begründung ihres Vorstosses.

In dieser Hinsicht sei die Umsetzung der Istanbul-Konvention der Vereinten Nationen gegen Gewalt an Frauen lückenhaft. Es müsse mehr getan werden, um auf die Betroffenen zugeschnittene Massnahmen vorzusehen und etwa den barrierefreien Zugang etwa zu Beratungsangeboten sicherzustellen.

Der Bundesrat anerkannte die Wichtigkeit des Problems. Er war jedoch der Ansicht, dass dem Anliegen der Motion bereits heute Rechnung getragen werde. Er empfahl den Vorstoss daher zur Ablehnung. Die SVP-Fraktion erachtete die laufenden Arbeiten ebenfalls als ausreichend.

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