Pflegeinitiative: Befürworter legen ihr Argumente dar

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Keystone-SDA, Nick Mäder

Bern,

Am 28. November wird über die Pflegeinitiative abgestimmt. An einer Pressekonferenz lieferten die Befürworter ihre Argumente.

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Yvonne Ribi, Geschäftsführerin SBK, im Video-Interview. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 28. November wird über die Pflegeinitiative abgestimmt.
  • Wegen des Pflegenotstands brauche es Massnahmen, fordern die Initianten.
  • Im Video-Interview legt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi ihr Argumente dar.

Gegen den Pflegenotstand braucht es mehr Massnahmen als bloss mehr Fachleute. Dies ist das Hauptargument des Komitees hinter der Initiative «Für eine starke Pflege», über die am 28. November abgestimmt wird. Es hat am Mittwoch in Bern seine Position dargelegt.

«Der Pflegenotstand ist keine Drohung, er ist längst Realität», sagte Sophie Ley, Präsidentin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), vor den Medien.

Die Pflegenden arbeiteten schon lange bis zur Erschöpfung

Aktuell sind gemäss dem Initiativkomitee über 11'000 Pflegestellen in der Schweiz unbesetzt, es fehlten 6200 Pflegefachpersonen. Die aktuelle Situation sei unhaltbar, weil die Zeit für eine gute, sichere und menschliche Pflege fehle.

Pflege
Über die Pflegeinitiative wird am 28. November abgestimmt. - Nau.ch

Die Pandemie verstärke diesen Trend noch, warnte die Tessiner Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP). Damit Pflegende länger im Beruf blieben, brauche es eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Bund dazu künftig Vorschriften erlassen.

Was die Pflegeinitiative fordere, sei einfach, sagte der Thurgauer Mitte-Nationalrat Christian Lohr: «Es braucht genügend Pflegefachpersonen auf allen Schichten». Vorschriften zur Mindestanzahl diplomierter Pflegefachleute pro Bereich seien deshalb notwendig.

Pflegeinitiative: Initianten wollen Attraktivität des Berufs steigern

Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK und Mitglied des Initiativkomitees, erklärte, dass die Patientensicherheit in direktem Zusammenhang stehe mit der Personalsituation. Es gebe nationale und internationale Analysen, die zeigten, dass es bei Patientinnen und Patienten zu mehr Komplikationen komme, wenn nicht genug Fachpersonal eingeteilt werden könne.

Durch die Initiative soll in der Verfassung verankert werden, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen.

Auch die Attraktivität der Pflegeberufe soll gesteigert werden. Dazu gehört, dass die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.

«Indirekter Gegenvorschlag genügt nicht»

Das Parlament empfiehlt die Initiative zur Ablehnung und hat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Bei diesem steht die Förderung der Ausbildung der Pflegenden im Zentrum. Das Initiativkomitee sieht allerdings auch in diesem Bereich Schwächen des Gegenvorschlags: Die Bundesmittel dafür würden nur dann gesprochen, wenn die Kantonsparlamente die gleiche Summe bewilligten.

Das Initiativkomitee rechnete damit, dass bei einer Annahme der Initiative rasch Massnahmen umgesetzt werden können - auch, weil das Thema im Parlament bereits breit diskutiert wurde.

Pflege
Für die Initianten reicht der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments nicht aus. - Keystone

Anders schätzten der Spitalverband H+, der Heimverband Senesuisse und der Verband der privaten Spitexorganisationen (ASPS) die Lage ein. Sie empfahlen am Mittwoch in einer Mitteilung ein Nein zur Initiative sowie die Annahme des Gegenvorschlags.

Bei einer Annahme der Initiative würde das Ringen um konkrete Massnahmen erneut beginnen, warnten sie. Vor allem bei der Behebung des Fachkräftemangels befürchten die Verbände jahrelange Verzögerungen. Sie wandten sich ausserdem dagegen, Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen auf Bundesebene festzuschreiben. Derartige Fragen seien im kantonalen Recht und im Rahmen der Sozialpartnerschaft zu regeln.

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