Polizei hat ab Sommer neue Mittel zur Terrorabwehr in der Hand

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Bern,

Die Polizei kann künftig mit präventiv-polizeilichen Massnahmen frühzeitig gegen Personen vorgehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht.

Anti-Terror-Gesetz
Anti-Terror-Gesetz: Mit der Annahme des Gesetzes kann die Polizei bei konkreter Gefahr beispielsweise eine Ausgangssperre verhängen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 13. Juni nahm das Schweizer Stimmvolk das Anti-Terrorgesetz an.
  • Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Gesetz am 1. Juni 2022 in Kraft tritt.

Das vom Stimmvolk im Sommer 2021 abgesegnete neue Anti-Terror-Gesetz tritt ab dem 1. Juni 2022 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Gleichzeitig verabschiedete er die Umsetzungsbestimmungen.

So müssen beispielsweise die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen verfügen, um die Einhaltung der verfügten Massnahmen mittels Mobilfunklokalisierung überprüfen zu können. In der Verordnung werden die entsprechenden Zugriffsrechte auf Informationssysteme geregelt.

Meldepflicht und Ausreiseverbot

In der Vernehmlassung hatte eine klare Mehrheit die Verordnung befürwortet, wie der Bundesrat schreibt. Es seien nur punktuelle Änderung vorgenommen worden - etwa bezüglich Rechnungsstellung bei der Mobilfunklokalisierung einer terroristischen Gefährderin oder eines Gefährders.

Insgesamt soll die Vorlage laut dem Bundesrat helfen, die Bevölkerung besser vor Terrorismus zu schützen. Gegenüber terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern können unter anderem eine Meldepflicht, ein Kontakt- oder Ausreiseverbot oder im äussersten Fall die Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest») verfügt werden.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) kann diese Massnahmen von Fall zu Fall auf Antrag der Kantone, allenfalls der Gemeinden, oder des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) anordnen. Vorausgesetzt ist, dass bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Neue Verschärfungen bereits im Parlament

Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein. Sie sind zeitlich befristet und können vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Für die Anordnung eines Hausarrests ist eine gerichtliche Genehmigung notwendig.

Bereits wird im Parlament über neue Verschärfungen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) will staatsgefährdende Personen künftig härter anfassen. Sie hat einer parlamentarischen Initiative von Mauro Tuena (SVP/ZH) Folge gegeben, die eine gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen fordert.

Jüngste Taten hätten gezeigt, dass selbst die vom Stimmvolk beschlossenen polizeilich-präventiven Massnahmen nicht reichen würden. Deshalb sei es angezeigt, das juristische Instrumentarium der Behörden zu verstärken.

Als Nächstes befindet die Schwesterkommission des Ständerats über die parlamentarische Initiative. Gibt sie ihr ebenfalls Folge, kann die SIK-N eine Gesetzesänderung ausarbeiten.

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