Markus Schefer ist Professor für Staatsrecht an der Juristischen Fakultät in Basel. Er nimmt Stellung zum umstrittenen Observationsartikel.
Versicherungsspione: Für Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel, muss klar sein, wer überhaupt observiert werden darf. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 25. November stimmen das Land über die Versicherungsspione ab.
  • Professor Schefer sieht mit dem neuen Gesetz Eingriff in Privatsphäre.
  • Er plädiert dafür, dass nur bei klarem Verdacht observiert wird.
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Das Schweizer Volk stimmt am 25. November über den Observationsartikel ab. Wenn das Gesetz angenommen wird, dürfen Sozialversicherungen ihre Versicherten überwachen, sobald sie einen Betrug vermuten. Jetzt schaltet sich der BAsler Verwaltungsrechts-Professor Markus Schefer in die Debatte ein. «Wer observiert wird, wird in seiner Privatsphäre verletzt», sagt er im Interview. 

Mit der Oberservation würden Grundrechte der Bürger verletzt, da plötzlich alle unter Generalverdacht stünden. «Wir müssen sicherstellen, dass lediglich bei einem klar erstellten Verdacht observiert wird», sagt Schefer. Ansonsten würden auch Menschen observiert, die sich absolut nichts zu Schulden haben kommen lassen.

Versicherungen würden vom Gesetz profitieren

Das grosse Problem bei der aktuellen gesetzlichen Regelung sei, dass gerade die Versicherungen vom Observationsartikel profitieren würden. «Ich bin der Ansicht, dass ein Richter über die Observation entscheiden soll. Die Versicherungen sollen plausible Argumente bringen, warum ein Versicherter überwacht werden soll. Erst wenn ein Richter diesen Argumenten zustimmt, sollte es überhaupt so weit kommen,» so Schefer.   

Interview mit Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel
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