Qualitätskommission im Gesundheitswesen wird operativ

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Bern,

Ab 1. April wird eine Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) dafür sorgen, dass das vorgegebene Niveau im Gesundheitswesen gehalten und kontinuierlich verbessert wird. Der Bundesrat hat am Mittwoch deren Mitglieder ernannt. Bereits bis Ende Jahr sollen erste Berichte vorliegen.

Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Sommer 2019 hatte das Parlament eine Vorlage zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen verabschiedet.

Nun hat der Bundesrat das Gesetz und die zur Umsetzung nötigen Verordnungsänderungen per 1. April in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Im Zentrum steht die Eidgenössische Qualitätskommission.

Diese berät die verschiedenen Akteure im Bereich der Qualitätsentwicklung und koordiniert deren Aktivitäten. Die Verordnung legt die Zusammensetzung fest: vier Personen für die Leistungserbringer, je zwei für die Kantone und Versicherer, zwei für die Versicherten und die Patientenorganisationen und fünf Personen für die Wissenschaft.

Der Bundesrat ernannte die 15 Mitglieder der Kommission, darunter den Vorsitzenden. Kommissionspräsident wird Pierre Chopard, medizinischer Leiter der Abteilung für Versorgungsqualität an den Universitätskliniken Genf und assoziierter Professor an der Universität Genf.

Auf jeder Ebene des Gesundheitssystems sollen Bund, Kantone, Eidgenössische Qualitätskommission sowie Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer fortan dafür sorgen, dass das vorgegebene Niveau der Qualität gehalten und kontinuierlich verbessert wird. Die Behandlungsqualität wird dazu ständig analysiert.

2021 soll die Qualitätskommission ein Konzept zur Messung der Qualitätsentwicklung ausarbeiten und die nationalen Programme zur Förderung von Qualität und Patientensicherheit planen, wie der Bundesrat schreibt. Im Laufe des zweiten Halbjahrs 2021 wird die Landesregierung die Ziele für die kommenden vier Jahre definieren, die in der Entwicklung der Versorgungsqualität erreicht werden sollen.

Der Bundesrat stützt sich dabei auf eine Strategie für die Jahre 2021 bis 2032, die derzeit ausgearbeitet wird. Diese Strategie beruht auf den Schlussfolgerungen des 2019 erschienen nationalen Qualitätsberichts sowie auf gesicherten Erkenntnissen im In- und Ausland.

Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge ab. Diese richten sich nach den Zielen des Bundesrates und der Eidgenössischen Qualitätskommission. Da sich diese Ziele im Laufe der Zeit ändern können, müssen die Vertragspartner die Verträge an diese Vorgaben und Empfehlungen anpassen. Die Qualitätsverträge werden veröffentlicht.

Die Kosten für die Qualitätsentwicklung werden je zu einem Drittel vom Bund, den Kantonen und den Versicherern finanziert. Die maximalen jährlichen Ausgaben sind mit einem Kostendach begrenzt.

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