Räte einigen sich auf Änderungen bei der Invalidenversicherung
Am Mittwoch räumte der Nationalrat letzte Differenzen bei er IV-Revision aus dem Weg. Sie ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die IV-Revision geht in die Schlussabstimmung.
- Am Mittwoch wurden letzte Differenzen durch den Nationalrat ausgeräumt.
- Auf die Umbenennung der Kinderrente wird verzichtet.
Die IV-Revision ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz ausgeräumt: Er verzichtete darauf, die Kinderrente in «Zusatzrente für Eltern» umzubenennen.
Der Ständerat hatte dem Nationalrat zuvor eine Brücke gebaut. Der Begriff «Kinderrente» sowie weitere Begriffe im Gesetz über die Invalidenversicherung (IV) sind abwertend oder überholt. Daher sollen sie überprüft und allenfalls angepasst werden. Den Plan, die Kinderrenten zu senken, hatte der Nationalrat schon bei einer früheren Beratungsrunde fallengelassen.
Mit der IV-Revision wird für Rentnerinnen und Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent ein stufenloses Rentensystem eingeführt. Das neue System soll dazu führen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente wird wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen.
Bessere Begleitung von Jugendlichen und psychisch Kranken
Ein weiterer Fokus der Reform liegt auf Jugendlichen und psychisch Kranken. Die Zahl der Neurenten in der IV ist nach den letzten Reformen gesunken. Bei Jugendlichen und psychisch Kranken konnten die Ziele aber noch nicht erreicht werden. Daher soll nun früher eingegriffen werden, um die Betroffenen besser zu begleiten.
Ausserdem sollen Fehlanreize korrigiert werden. Beispielsweise soll das Taggeld für junge Versicherte der Höhe eines Lehrlingslohnes angeglichen werden. Heute bekommen Jugendliche mit IV-Leistungen häufig mehr als einen üblichen Lehrlingslohn.
Neue Regeln haben die Räte auch für Gutachten beschlossen. So sollen Interviews in Form von Tonaufnahmen zu den Akten aufgenommen werden. Ziel sind bessere Grundlagen für beide Seiten bei Streitigkeiten.