Räte einigen sich auf Überbrückungsrente ab 60

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Bern,

Der Streit um die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ist beigelegt: Der Ständerat hat am Mittwoch das letzte Detail zum neuen Sozialwerk geklärt.

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Für ältere Arbeitslose verläuft die Stellensuche oft erfolglos. Vom Parlament beschlossene Leistungen sollen nun die Zeit bis zur Pensionierung überbrücken. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat den Streit um die Überbrückungsleistungen beigelegt.
  • Der Antrag wurde mit 27 zu 16 Stimmen gutgeheissen.
  • Somit gibt es die Überbrückungsrente für Ausgesteuerte ab sofort mit 60 Jahren.

Der Streit um die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ist beigelegt: Der Ständerat hat am Mittwoch das letzte Detail zum neu geschaffenen Sozialwerk geklärt. Es handelt sich um einen gut schweizerischen Kompromiss.

Der Ständerat hiess den Antrag der Einigungskonferenz mit 27 zu 16 Stimmen und bei 2 Enthaltungen gut. Nein-Stimmen kamen aus der SVP, der CVP- und der FDP-Fraktion. Das Parlament versuchte bei der Schaffung einer Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose den Spagat: Es wollte die Altersarmut senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen.

Ausgesteuerten Arbeitslosen unter die Arme greifen

Das nun fertig behandelte Bundesgesetz sieht vor, älteren ausgesteuerten Arbeitslosen mit einer Rente unter die Arme zu greifen. Sie sollen möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Als Vorbild dienen die bereits etablierten Ergänzungsleistungen.

Das Parlament will allerdings weniger auslegen als der Bundesrat beantragt hatte. Statt jährlich rund 230 Millionen wollen die Räte pro Jahr nur 150 Millionen ausgeben. Die Zahlen beziehen sich dabei auf für 4600 respektive 3400 potenzielle Bezügerinnen und Bezüger.

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Ausgesteuerte Personen können ab 60 Jahren eine Überbrückungsrente beantragen. - Keystone

Die Räte hatten sich darauf geeinigt, dass nur ab 60 Jahren ausgesteuerte Personen Anspruch haben sollen. Ursprünglich zählte der Nationalrat alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügern dazu.

Überbrückungsleistungen beantragen können Alleinstehende, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken beträgt. Oder es melden sich Ehepaare, welche ein Vermögen kleiner als 100'000 Franken haben. Das entspricht der Hälfte der Vermögensschwelle für Ergänzungsleistungen.

Zum Reinvermögen zählen auch Guthaben aus der 2. Säule, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen.

Rente soll gegen oben begrenzt sein

Zudem soll die Überbrückungsrente gegen oben begrenzt sein. Der Nationalrat kam im Laufe der Beratungen auf seinen ursprünglichen Entscheid zurück und folgte dem Ständerat. Dieser war von Anfang an für eine Plafonierung eingestanden.

Das Parlament setzte für Ehepaare und Personen mit Kindern den Plafond der Überbrückungsleistungen beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs fest. Das entspricht 65'643 Franken pro Jahr. Dieser Plafond enthält auch die separat vergüteten Krankheits- und Behinderungskosten.

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Die SVP hat sich von Anfang an gegen die Vorlage der Überbrückungsrente gewehrt. - Keystone

Die Zeit drängt. Das neue Sozialwerk hätte schon in der Frühjahrssession unter Dach und Fach gebracht werden sollen. Diese wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgebrochen.

SVP von Anfang an gegen die Vorlage

Grund für die Eile ist die Abstimmung zur Begrenzungsinitiative der SVP, die im September stattfinden wird. Die Gegner der Initiative sehen in den Überbrückungsleistungen ein geeignetes Vehikel im Abstimmungskampf. Dabei soll sie negative Folgen der Personenfreizügigkeit abfedern.

Die SVP war nicht nur deswegen von Anfang an gegen die Vorlage. Sie führte immer wieder die Kosten als Gegenargument an. Gegen Ende der Beratungen argumentierte die Fraktion zusätzlich mit der aktuellen Corona-Krise.

Arbeitgeber würden nun erst recht ältere Arbeitskräfte in die Überbrückungsrente abschieben. Zudem könne sich die Schweiz das neue Sozialwerk wegen der angehäuften Schulden erst recht nicht leisten. Die SVP droht mit einem Referendum gegen die Vorlage.

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