Räte sind sich bei Datenbearbeitungsregeln weiterhin uneinig
Bis zum Ende der Herbstsession soll über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes entschieden sein. In einem Punkt streiten sich die Räte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Räte diskutieren seit drei Jahren über eine Totalrevision des Datenschutzgesetzes.
- Uneinig ist man sich bezüglich des sogenannten Profilings.
- Dabei geht es um Kaufangebote, die auf einer Analyse von Nutzer-Verhalten basieren.
Nach drei Jahren Ratsdebatte soll die Totalrevision des Datenschutzgesetz bis zum Ende der Herbstsession bereinigt sein. In einem Kernpunkt, dem Umgang mit der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, herrscht aber noch immer Uneinigkeit. Die Vorlage ist absturzgefährdet.
Es geht um das sogenannte Profiling, mit dem bestimmte Aspekte einer Person bewertet werden sollen. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern und Nutzerinnen analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.
Der Bundesrat wollte diese Art der Datenbearbeitung an strengere Bedingungen knüpfen, was der Nationalrat bei seiner ersten Beratung im vergangenen Herbst ablehnte. Der Ständerat brachte dann einen Vorschlag ein, der weniger strenge Regeln für Unternehmen vorsieht. Er will unterscheiden zwischen normalem Profiling und Profiling «mit hohem Risiko», für das eine ausdrückliche Einwilligung nötig wäre.
SP-Wermuth: «Unendliche Geschichte»
Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, sollen sie sich nur dann an verschärfte Vorschriften halten müssen, wenn mit der Datenverknüpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden können. Oder anders gesagt: wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden oder Rückschlüsse auf unterschiedliche Lebensbereiche zulassen.
«Es ist eine unendliche Geschichte, die wir hoffentlich langsam auf die Zielgerade bringen», sagte Cédric Wermuth (SP/AG). Seine Fraktion plädierte am Donnerstag - zusammen mit den Grünen, der GLP und einigen Abweichlern der Mitte- und der FDP-Fraktion - dem Kompromissvorschlag des Ständerats zu folgen. Dieser schaffe Rechtssicherheit und gewährleiste ein dem geltenden Recht entsprechendes Datenschutzniveau.
Die grosse Kammer lehnte das aber ab. Sie beschloss mit 98 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen, an der ursprünglichen Lösung festzuhalten. Demnach ist auf besondere Voraussetzungen für das Profiling zu verzichten, namentlich auf die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.
Negative wirtschaftliche Folgen befürchtet
Die Lösung des Ständerats hält eine Kommissionsmehrheit für «nicht überzeugend», wie Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) im Namen der Kommission sagte. Mit der Einführung des Begriffs «Profiling mit hohem Risiko» werde ein «Swiss finish» befürchtet, der negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft haben könnte.
Die Mitte-Fraktion schloss sich dieser Argumentation mehrheitlich an. Der Vorschlag des Nationalrats sei rechtssicherer und wirtschaftsfreundlicher als jener des Ständerats, sagte Marco Romano (CVP/TI). Das heutige Schutzniveau bleibe bestehen.
Nationalrat gegen Profiling-Widerspruchsrecht
Der Nationalrat lehnt weiterhin auch ein Widerspruchsrecht gegen das Profiling ab - mit 105 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es gebe bereits heute ein solches Recht, argumentierte Jauslin im Namen der Kommissionsmehrheit. Ein zusätzlicher Artikel sei unnötig.
Auch eine dritte Differenz zwischen National- und Ständerat bleibt bestehen. Der Nationalrat möchte bei den Bonitätsprüfungen, dass Personendaten über zehn Jahre zurückverfolgt werden dürfen, um die Kreditwürdigkeit einer Person abzuschätzen. Dieser Entscheid fiel mit 104 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Ständerat möchte diesen Zeitraum wie der Bundesrat auf fünf Jahre beschränken.
Die Vorlage kommt nun ein letztes Mal in den Ständerat. Wenn dieser an seiner Profiling-Lösung festhält - was wahrscheinlich ist -, muss sich die Einigungskonferenz mit der Revision des Datenschutzgesetzes befassen.