Die Räte streiten weiterhin um die Nutzung ausserhalb von Bauzonen. Unter anderem sollen Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäuser umgebaut werden dürfen.
Ständeräte
Ständeräte während der Frühjahrssession. - keystone

National- und Ständerat sind bei der Revision des Raumplanungsgesetzes weiterhin uneins. Die kleine Kammer will nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen – zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung – nach wie vor im ganzen Land erlauben. Oppositionslos beharrte der Ständerat am Montag auf seiner Position.

Der Nationalrat will die Regelung aufs Berggebiet beschränken. Die grosse Kammer muss sich nun nochmals mit der Sache befassen. Dabei wird sie erneut auch über die genauen Regeln für das Aufstellen von Mobilfunkantennen ausserhalb der Bauzone zu befinden haben. Auch in dieser Frage besteht noch eine Differenz.

Umbau von Landwirtschaftsgebäuden zu Wohnhäusern

In zahlreichen weiteren Punkten hatten sich die Räte in der Woche zuvor geeinigt. Namentlich erklärte sich der Nationalrat einverstanden, unter bestimmten Bedingungen Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern zuzulassen.

Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone und ist der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.

Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.

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